Mayer: Es besteht Reformbedarf im Zivilrecht
Berlin (ots)
Anlässlich der Beratungen zum Bundeshaushalt 2010 erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Die bisherigen rechtlichen Regelungen reichen an vielen Stellen nicht mehr aus, um eine angemessene Interessenabwägung zwischen den Bürgern vorzunehmen. Reformbedarf besteht insbesondere im Mietrecht, im Insolvenzrecht und im Urheberrecht. Im Mietrecht besteht ein konkreter Änderungsbedarf bei der energetischen Sanierung von Gebäuden. Dies würde langfristig zu einer Senkung der CO2-Emissionen führen und ist daher für das Erreichen deutscher Klimaschutzziele von elementarer Bedeutung. Die bestehenden Hürden sollten daher für eine energetische Sanierung zum gemeinsamen Vorteil von Eigentümern und Mietern gesenkt und Möglichkeiten der gewerblichen Wärmelieferung (sog. Energie-Contracting) im Mietwohnungsbereich ausgebaut werden. Baumaßnahmen, die diesem Zweck dienen, sind jedoch dann auch von Mietern zu dulden und dürfen nicht automatisch zu einer Mietminderung berechtigen.
Aber auch im Insolvenzrecht besteht ein akuter Regelungsbedarf. Letztlich muss die Fortführung eines Unternehmens und damit der Erhalt von Arbeitsplätzen wieder im Vordergrund stehen. Diese Gewichtung gibt das aktuelle Recht jedoch an allen Stellen nicht wieder. Zu oft wurde in der Vergangenheit durch den Insolvenzverwalter der Weg der vollständigen Abwicklung gewählt, obwohl eine Restrukturierung bzw. Sanierung des Unternehmens in Betracht gekommen wäre. Das Insolvenzplanverfahren muss daher vereinfacht und im Sinne eines Restrukturierungsrechts noch stärker auf die frühzeitige Sanierung von Unternehmen ausgerichtet werden.
Eine Schlüsselfunktion wird dem Urheberrecht in der modernden Medien- und Informationsgesellschaft zu teil. Es muss deshalb kontinuierlich weiterentwickelt und angepasst werden. Ziel muss es sein, ein hohes Schutzniveau und eine wirksame Durchsetzbarkeit des Urheberrechts zu gewährleisten. Mit den Arbeiten zu einem Dritten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft sollte daher zügig begonnen werden.
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