Straubinger: Keine Grundgesetzänderung wegen der SGB II-Reform
Berlin (ots)
Zur anhaltenden Diskussion über eine Grundgesetzänderung zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen erklärt der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger.
Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich die Mischform der Verwaltung bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen als verfassungswidrig erklärt. Deshalb ist der Gesetzentwurf, der auf den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages beruht, richtig, und wird auch der Betreuung der Langzeitarbeitslosen gerecht.
Eine Grundgesetzänderung, wie von der SPD, Landkreistag/ kommunalen Spitzenverbänden und Ministerpräsidenten gefordert, würde 350 neue grundgesetzliche geschützte Rechtspersönlichkeiten mit eigener Personalbewirtschaftung schaffen und damit große Mehrkosten verursachen.
Unabhängig davon haben die drei Organisationsformen (Optionskommune, Argen und getrennte Aufgabenwahrnehmung) keine großen Unterschiede bei der Betreuung der Langzeitarbeitslosen erbracht. Es kommt vielmehr auf den Einsatz der Bediensteten in den Verwaltungen an, Langzeitarbeitslose schnell in Stellen oder Arbeitsangebote zu vermitteln. Deshalb ist der Streit um die Organisationsform müßig- den betroffenen Menschen muss schnell geholfen werden.
Der Gesetzentwurf von Bundesministerin von der Leyen, dies in freiwilliger Zusammenarbeit zu tun, ist die beste Grundlage, schnelle Hilfe zu gewährleisten.
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