Straubinger: Für bestmögliche Unterstützung der Familien
Berlin (ots)
Anlässlich des Beschlusses der Frauen-Union der CDU gegen eine Barauszahlung des Betreuungsgeldes erklärt der familienpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:
Die aktuelle Diskussion um Barleistungen an Eltern darf nicht von einem grundsätzlichen Interessenkonflikt zwischen Kindern und Eltern ausgehen. Und leider vorhandene Fälle von Kindervernachlässigung und Kindesmisshandlung dürfen nicht dazu führen, dass ein Grundmisstrauen in die Erziehungskompetenz der Eltern aufgebaut wird.
Die allermeisten Eltern kümmern sich vorbildlich und liebevoll um ihre Kinder, legen sich krumm, um ihren Kindern eine gute Erziehung und Ausbildung zu ermöglichen. Wer statt den Eltern dem Staat eher zutraut, für das Kindeswohl zu sorgen, trifft das Elternrecht in der Substanz. Elterliche Rechte und Pflichten haben Vorrang vor staatlichem Handeln. Wir sind der festen Überzeugung, dass Eltern am Besten wissen, was für ihre Kinder gut ist.
Der Staat darf Eltern nicht bevormunden, muss sie aber bestmöglich unterstützen. Das Betreuungsgeld ist daher eine lebenslagenorientierte Leistung für Kinder zwischen ein und drei Jahren, deren Eltern sich bewusst dafür entscheiden, ihre Kinder zu Hause selbst zu betreuen. Eltern erfahren in der Gründungs- und Ausbauphase einer Familie Unterstützung und Anerkennung ihrer Erziehungsleistung, also in einer Lebensphase, in der das Familieneinkommen nach allen verfügbaren statistischen Parametern am dringendsten der Unterstützung bedarf.
Mit dem Betreuungsgeld wird der Wunsch einer riesigen Mehrheit von Familien aufgegriffen. Fast 80 Prozent der Eltern wollen Wahlfreiheit auch so realisiert haben, dass Krippenausbau und finanzielle Anerkennung der Eltern, die sich für eine Kindererziehung ohne Krippennutzung entscheiden, Hand in Hand gehen. Ein Ausgleich von Nachteilen in der Altersversorgung oder beim beruflichen Wiedereinstieg würde dem Ziel der Stärkung von Wahlfreiheit als Elternrecht nicht gerecht.
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