Silberhorn: Noch viele Fragen offen
Berlin (ots)
Zur anhaltenden Diskussion über die Schaffung eines Europäischen Währungsfonds erklärt der europapolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Thomas Silberhorn:
Die Währungsunion verfügt bereits über zahlreiche Instrumente zur Durchsetzung der Stabilitätskriterien. Diese müssen punktuell ausgebaut und im Falle von Verstößen strikt angewandt werden. Ob die Schaffung eines Europäischen Währungsfonds einen darüber hinausgehenden Mehrwert mit sich bringt, muss noch geklärt werden. Garantierte Liquiditätsnothilfen für hoch verschuldete Staaten könnten den Boden bereiten für einen europäischen Finanzausgleich, der vor allem Deutschland als größtem EU-Nettozahler teuer zu stehen käme. Zudem würde hoch verschuldeten Staaten ein Anreiz geboten, sich auf Kosten solide wirtschaftender Euroländer zu konsolidieren. All diese offenen Fragen müssen ebenso wie die Finanzierung eines Europäischen Währungsfonds geklärt werden, bevor eine politische Entscheidung darüber getroffen werden kann.
Es ist unstrittig, dass Veränderungen innerhalb der Eurozone notwendig sind. Oberstes Ziel muss es sein, die Eskalation staatlicher Schuldenkrisen wie in Griechenland frühzeitig zu unterbinden. Hierzu müssen die präventiven Elemente des Stabilitäts- und Wachstumspakts gestärkt werden. So sollte es künftig möglich sein, scharfe Sanktionen wie die Kürzung von EU-Mitteln bereits im Anfangsstadium des Defizitverfahrens zu verhängen, ohne dass der betroffene Staat dabei ein Mitspracherecht hat. Die Rolle von Eurostat als unabhängige Aufsichtsbehörde sollte durch wirksame Durchgriffsrechte gestärkt werden.
Die gegenwärtige Diskussion darf nicht davon ablenken, dass Griechenland noch ein harter Weg bevorsteht, um die angestrebte Konsolidierung seiner Staatsfinanzen in diesem und in den nächsten Jahren zu erreichen. Für die Bewältigung der aktuellen Krise ist die Diskussion über die Schaffung eines Europäischen Währungsfonds ohnehin nicht von Belang, da eine solche Institution wegen der notwendigen Vertragsänderungen allenfalls langfristig Wirkung entfalten könnte.
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