Mayer: Intensivtäter bleibt in Sicherungsverwahrung
Berlin (ots)
Anlässlich des heutigen Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung erklärt der innen- und rechtpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Beschwerde Deutschlands gegen das Urteil vom 17. Dezember 2009 nicht anzunehmen, haben einzelne Gerichte in Deutschland bereits mehrere Intensivtäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen.
Mit seinem heutigen Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht jedoch klargestellt, dass die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht zwingend zur Konsequenz haben muss, Intensivtäter in einer vergleichbaren rechtlichen Lage, freizulassen. Zumindest überwiege vorläufig das Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit vor dem Interesse des Intensivtäters an der Beendigung der Freiheitsentziehung.
Ich begrüße diese richtungsweisende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich. Sie stellt zurecht das Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit über die Freiheitsrechte der hoch gefährlichen Intensivtäter. Zugleich ist sie ein wichtiger Schritt zur Relativierung der vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte getroffenen Aussagen hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der Sicherungsverwahrung in Deutschland.
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