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Mayer: Das Wohl des Kindes bleibt entscheidend

Berlin (ots)

Anlässlich des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Sorgerecht bei nichtverheirateten Eltern erklärt der innen- und rechtpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unterstreicht die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus dem vergangenen Jahr. Bereits damals hatte der EGMR den fehlenden Rechtsschutz für sorgerechtswillige Väter als nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar, angesehen.

In seinen Ausführungen zeigt das Bundesverfassungsgericht auf, dass das elterliche Sorgerecht bei nichtehelichen Kindern nur dann verfassungskonform ausgestaltet werden kann, wenn sowohl die Interessen jedes Elternteils als auch die des Kindes ausreichend berücksichtigt werden. Eine Übertragung des Sorgerechts kommt weiterhin nur zum Wohle des Kindes in Betracht.

Die notwendige Neuregelung des Sorgerechts kann aus meiner Sicht nicht nur zu einer schlichten Verbesserung des Rechtsschutzes für nichtverheiratete Väter führen. Vielmehr muss auch ihre materielle Rechtsposition gestärkt werden. Es sollte ihnen bereits von Geburt des Kindes an eingeräumt werden, die gemeinsame Sorge zu erhalten. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass sie sich nicht nur auf eine Rolle als Unterhaltsverpflichteter beschränken wollen, sondern bereit sind, ernsthafte familiäre Verpflichtungen gegenüber dem Kind einzugehen. Damit würde auch dem verfassungsrechtlichen Anspruch des Kindes auf beide Elternteile Rechnung getragen.

Pressekontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

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