CSU-Landesgruppe
Dr. Ramsauer: Petitionsrecht ist kein Instrument für mehr Bürgerbeteiligung
Berlin (ots)
Zu den neuerlichen Diskussionen über eine stärkere und direkte Beteiligung der Bürger am Gesetzgebungsverfahren erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Peter Ramsauer:
In der Diagnose liegen die Meinungen nicht weit auseinander: Ein stärkeres bürgerschaftliches Engagement ist wünschenswert und entspricht dem von der CSU verfochtenen Leitbild einer aktiven Bürgergesellschaft. Eine immer wieder konstatierte Entfremdung von Politik und Bürger gibt Anlass zur Sorge und stellt die Politik vor die Aufgabe, selbstkritisch nach den möglichen Ursachen zu forschen und sich ein Mehr an Bürgernähe zu verordnen.
Über die Konsequenzen aus dieser Diagnose jedoch gehen die Meinungen weit auseinander. Es mag populär sein, ein höheres Maß an Bürgerbeteiligung über plebiszitäre Elemente in unserer Verfassung zu fordern. Es mag unkompliziert sein - wie Bundestagspräsident Thierse vorschlägt -, über eine Änderung des Petitionsrechts die Beteiligung von Bürgern am Gesetzgebungsverfahren zu ermöglichen, weil dazu keine Grundgesetzänderung notwendig ist.
Überlegt sind solche schnellen Schlüsse jedoch nicht. Insgesamt schaffen sie mehr Probleme als sie Nutzen bringen. Wie viele Unterschriften einer Petition sind notwendig, um den Deutschen Bundestag mit dem Bürgeranliegen zu befassen? Welche Instrumente sind möglich, um Missbrauch und Manipulation von Extremisten abzuwehren? Welche Möglichkeiten gibt es, um zu verhindern, dass eine "aktive" Minderheit über die Mehrheit bestimmt?
Bei genauerem Hinsehen ist eine Änderung des Petitionsrechts im Sinne Thierses für den Fortbestand der bewährten demokratischen Grundordnung problematisch, zu einer Stärkung der demokratischen Bürgerrechte führt sie kaum. Darüber hinaus gilt grundsätzlich: Bürgerschaftliches Engagement kann nicht von oben verordnet werden, sondern muss wachsen - vor allem auf der Ebene der kleineren Einheiten, von der Familie über die Selbstverwaltung in den Kommunen bis zur konsequenten Anwendung des Föderalismus in Deutschland und Europa.
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