CSU-Landesgruppe
Dr. Müller: Keine heimliche Ausweitung der EU-Kompetenzen!
Berlin (ots)
Anlässlich des Gesprächs von Bundesaußenminister Fischer mit dem Vorsitzenden des Konvents zur Erarbeitung einer EU-Grundrechtscharta, Prof. Roman Herzog, erklärt der europapolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Gerd Müller:
Die CSU-Landesgruppe befürwortet die Erarbeitung einer europäischen Grundrechtscharta, die ein gemeinsames Wertefundament für die Europäische Union schaffen kann. Die europäische Grundrechtscharta muss darauf angelegt sein, die innere Solidarität der Europäischen Union zu stärken und den Zusammenhalt auf der Basis gemeinsamer Grundwerte zu fördern.
Die Europäische Grundrechtscharta muss sich jedoch auf die klassischen Grundrechte, wie sie sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Grundgesetz ergeben, beschränken. Sie darf keinesfalls einen Katalog einklagbarer sozialer Leistungsrechte begründen und keine weitere Ausdehnung der EU-Kompetenzen bedeuten. Ein Recht auf Bildung, auf Arbeit, auf eine Wohnung, ein Verbandsklagerecht u.ä. gehören nicht in eine europäische Grundrechtscharta. Darüber hinaus ist es notwendig, die Entwicklung einer Grundrechtscharta für eine klare Kompetenzabgrenzung innerhalb der Europäischen Union zu nutzen.
Die CSU-Landesgruppe macht ihre Zustimmung im Ratifikationsprozess von diesen drei Bedingungen abhängig:
1. Die europäische Grundrechtscharta muss sich auf die klassischen Grundrechte beschränken,
2. es darf keine Festschreibung einklagbarer sozialer Leistungen geben,
3. es darf zu keiner Kompetenzausweitung kommen.
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