Mayer: Mehr Gerechtigkeit im Einzelfall
Berlin (ots)
Heute hat das Bundeskabinett eine Änderung des Bundesvertriebenengesetzes beschlossen. Dazu erklärt der vertriebenenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
"Die neue Regelung schließt nicht nur eine bisherige Lücke, sondern sie führt auch zu spürbaren Erleichterungen für die Betroffenen. Nach bisher geltendem Recht konnten nahestehende Familienangehörige einem bereits zuvor nach Deutschland gesiedelten Spätaussiedler nicht unmittelbar folgen. Entsprechende Anträge auf Aufnahme mussten von den zuständigen Behörden abgelehnt werden, weil eine gesetzliche Regelung für eine Aufnahme fehlte. Dies hat in vielen Fällen zu einer nicht hinnehmbaren Härte für ausreisewillige Spätaussiedler geführt. Es ist daher sehr richtig und konsequent, dass Bundesvertriebenengesetz um eine neue Härtefallregelung zu ergänzen, die dieses Problem behebt.
Nunmehr ist es nahestehenden Familienangehörigen möglich, auch noch nachträglich nach Deutschland auszusiedeln. Die neue Einzelfallregelung führt damit zu mehr Einzelfallgerechtigkeit und unterstützt die Familienzusammenführung von Spätaussiedlern in Deutschland. Die unionsgeführte Bundesregierung stellt damit erneut unter Beweis, dass die Vertriebenenpolitik sehr ernst genommen wird und praxistaugliche Lösungen gefunden werden."
Hintergrund:
Die heute vom Bundeskabinett beschlossene Änderung des Bundes-vertriebenengesetzes schließt eine in der Vergangenheit mehrfach aufgetretene Lücke bei der Familienzusammenführung von Spätaussiedlern. Nunmehr können auch nahestehende Familienangehörige, die zunächst nicht nach Deutschland mitgezogen sind, nachträglich einen Antrag auf Anerkennung als Spätaussiedler stellen. Dies wird zu spürbaren Erleichterungen und mehr Gerechtigkeit im Einzelfall führen.
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