Straubinger: Ohne eigenes Gesetz keine Hartz IV-Erhöhung
Berlin (ots)
Derzeit wird über die Zulässigkeit einer vorgezogenen Auszahlung der vorgesehenen Erhöhung der Regelsätze diskutiert. Dazu erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:
"Die Hartz IV-Empfänger können nicht auf eine vorläufige Hartz IV-Erhöhung hoffen. Das hat nichts mit fehlendem guten Willen zu tun. Ohne ein abgeschlossenes Gesetzgebungsverfahren können die höheren Regelsätze aus verfassungs-rechtlichen Gründen einfach nicht ausgezahlt werden. Ein solches Vorgehen hatte das Verfassungsressort des Bundesinnenministeriums bereits im Dezember letzten Jahres geprüft und stellte fest: Nicht nur das Sozialgesetzbuch verlangt dafür ein eigenes Gesetz, auch das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 9. Februar 2010 berücksichtigt die vorläufige Weiterzahlung der bisherigen Leistungen.
Die Sturheit der linken Opposition ist dafür verantwortlich, dass die Regelsatzerhöhung um fünf Euro noch immer nicht rechtskräftig ist. Wir haben von Anfang deutlich gemacht, dass wir möglichst schnell einen politischen Konsens brauchen, weil sonst die rechtzeitige Überweisung der Hartz-IV-Leistungen gefährdet ist. Obwohl Einigkeit in vielen zentralen Punkten besteht und der Bund bedingungslos zur Übernahme finanzieller Lasten in Milliardenhöhe bereit ist (bis zum Jahr 2020: rund 15 Milliarden Euro Kompensation für die neuen Bildungs- und Teilhabe Aufgaben plus rund 38.9 Milliarden Euro durch Kostenübernahme für die Grundsicherung im Alter), sind SPD und Grüne bisher nicht zum Konsens bereit.
Wenngleich die Situation alles andere als befriedigend ist, müssen sich die Leistungsempfänger keine Sorgen machen. Egal, wann das Gesetz in Kraft tritt, wir zahlen automatisch rückwirkend zum Januar die Regelsatzerhöhung nach."
Hintergrund:
Der Regelsatz soll rückwirkend zum 1.1.2011 um fünf auf 364 Euro erhöht werden. Die Opposition fordert die Auszahlung dieser Erhöhung schon im Vorgriff auf eine Einigung im Vermittlungsverfahren, in dem sie für eine Erhöhung um weitere sechs Euro eintritt. Die FDP hat ein von ihr selbst finanziertes Auftragsgutachten des Stuttgarter Verfassungsrechtlers Christofer Lenz vorgelegt, das die vorzeitige Auszahlung der vorgesehenen Regelsatzerhöhung um fünf Euro für zulässig erklärt.
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