Hasselfeldt: Wichtige Korrektur
Berlin (ots)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat heute in letzter Instanz das Anbringen von Kruzifixen in italienischen Klassenzimmern für zulässig angesehen. Dazu erklärt die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Gerda Hasselfeldt:
"Das heutige Straßburger Urteil wird der lebendigen christlichen Tradition in Europa gerecht. Es stellt eine erfreuliche Entwicklung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dar. Die Richter haben mit dieser Entscheidung das Verhältnis von Staat und Religion wieder zurechtgerückt. Die deutliche Mehrheit von 15 zu 2 Stimmen in der Großen Kammer zeigt die Stärke dieser Rechtsauffassung. Ich begrüße dieses Urteil außerordentlich, denn für mich steht das Kreuz - auch im Klassenzimmer - für Toleranz und Mitmenschlichkeit. Beides sind wichtige christliche Werte, die den Mittelpunkt jedes menschlichen Zusammenlebens markieren. Religionsfreiheit bedeutet auch die Freiheit des Menschen, seinen jeweiligen Glauben ungehindert ausüben zu können, nicht aber die totale Freiheit des öffentlichen Raums von Religion. Im Kreuz finden wir alles, was die Grundlagen unseres Staates und unserer Kultur ausmacht vor allem auch die Menschenrechte. Die CSU-Landesgruppe verteidigt daher dieses Zeichen der christlich-abendländischen Kultur und des christlichen Glaubens."
Hintergrund:
In dem Ausgangsverfahren hatte sich eine Mutter gegen das Kruzifix im Klassenraum einer staatlichen Schule in Italien beschwert. In erster Instanz hatte ihr eine Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Recht gegeben. Aufgrund des durch Italien eingelegten Rechtsmittels hat die Große Kammer des Gerichtshofs die Entscheidung jedoch nachträglich aufgehoben und die Beschwerde der Mutter abgewiesen.
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