Lehmer und Mayer: Ehrenamtlicher Einsatz wird belohnt
Berlin (ots)
Der Bundestag hat heute mit großer Mehrheit eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zur Erweiterung der bisherigen "Feuerwehrführerscheinregelung" beschlossen. Dazu erklären der verkehrspolitische sowie der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Max Lehmer und Stephan Mayer:
"Die heute beschlossene Änderung des Straßenverkehrsgesetzes führt bei den Freiwilligen Feuerwehren, den anerkannten Rettungsdiensten, dem Technischen Hilfswerk und sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes zu einer spürbaren Entspannung. Die gut 16.000 bundesweit betroffenen Einsatzfahrzeuge inklusive Anhänger können zukünftig wieder leichter von Ehrenamtlichen geführt werden. Einsätze können damit besser und einfacher geplant werden", sagt Lehmer.
"Durch die Änderung können wir endlich überflüssige Bürokratie und damit verbundene Kosten für ehrenamtliches Engagement im Rettungs- und Katastrophenschutz in Deutschland beseitigen. Die heute beschlossene Neuregelung führt zudem zu einer Anpassung an die täglichen Anforderungen aus der Praxis. Schließlich überschreiten bereits kleine Einsatzfahrzeuge inzwischen in der Regel die Gewichtsgrenze von knapp fünf Tonnen. Damit wird verhindert, dass bei der Freiwilligen Feuerwehr, dem Technischen Hilfswerk oder aber beim Deutschen Roten Kreuz gut ausgestatte, neue Fahrzeuge betriebsbereit vorhanden sind, aber niemand da ist, der sie fahren darf", ergänzte Mayer.
Beide stellten heraus, dass für die Neuregelung auch das hohe Verantwortungsbewusstsein der Ehrenamtlichen mit den Einsatzfahrzeugen maßgeblich gewesen sei. "Es ist bewundernswert mit welchem großen und unermüdlichen Einsatz viele Ehrenamtliche jeden Tag einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland leisten."
Hintergrund:
Ehrenamtlich Tätige dürfen Einsatzfahrzeuge bisher nur bis zu einer Gesamtmasse von 4,75 Tonnen fahren. Die CSU-Landesgruppe setzte sich daher für eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ein, sodass Ehrenamtliche zukünftig Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen fahren dürfen. Der Gesetzentwurf wurde heute vom Deutschen Bundestag beschlossen.
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