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Kalb: Rot-Grün kassiert Schlappe bei Umsatzsteuer"

Berlin (ots)

Zur heutigen Mitteilung des Bundesfinanzhofes,
wonach der Vorsteuerausschluss für Dienst- und Geschäftsreisen nicht
zulässig ist, erklärt der finanzpolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe, Bartholomäus Kalb:
Es war von Rot-Grün unverantwortlich, den Betrieben in Deutschland
ab 1.4.99 den Vorsteuerabzug aus Dienst- und Geschäftsreisen zu
versagen - dies obwohl es nach EU-Recht ausdrücklich zulässig ist.
Grund für die rot-grüne Gesetzesänderung war allein die ideologisch
motivierte Vorstellung, dass Unternehmer Geschäftsreisen nur zum
Privatvergnügen machen. Jetzt muss die rot-grüne Bundesregierung eine
Schlappe vor dem höchsten deutschen Steuergericht hinnehmen. Mit
seinem Urteil bestätigt der Bundesfinanzhof, was von zahlreichen
Sachverständigen und der Union bereits bei der Beratung des
Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 heftig kritisiert wurde. Die
einseitige Verschärfung des deutschen Umsatzsteuerrechtes wird es
damit in Zukunft nicht weiter geben.
Um für die Betriebe unnötige Steuerzahlungen zu vermeiden, sollten
diese gegen ihren Umsatzsteuerbescheid Einspruch einlegen
(Begründung: Urteil des Bundesfinanzhofes vom 23.11.2000 V R 49/00).
Dieses Urteil macht leider ein weiteres Mal deutlich, wie
verkorkst die Steuergesetzgebung der rot-grünen Koalition insgesamt
ist. Wir werden deshalb dieses Thema zu Beginn des neuen Jahres im
Deutschen Bundestag aufgreifen.

Rückfragen bitte an:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Tel.: 030/227-52138 /-52427
Fax: 030/227-56023

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