"CSU-Landesgruppe
Wöhrl: Enttäuschende Bundesratsentscheidung zum Teilzeitanspruch"
Berlin (ots)
Anlässlich der Zustimmung des Bundesrates zum "Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge" erklärt die wirtschaftspolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dagmar Wöhrl:
Ich bedauere es sehr, dass der Bundesrat gegen jede wirtschaftspolitische Vernunft den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit abgesegnet hat. Ein solcher Teilzeitanspruch für alle Arbeitnehmer ist auch arbeitsmarktpolitisch schädlich und hätte deshalb nicht Gesetz werden dürfen.
Der Teilzeitanspruch greift massiv in die Vertragsfreiheit der Arbeitsvertragsparteien ein. Wenn sich die Beschäftigten Umfang und Verteilung der Arbeitszeit auf die Woche nach ihrem Belieben aussuchen können, ist für die Betriebe keine vernünftige, langfristige Personalplanung mehr möglich. Das betrifft besonders Dienstleistungsunternehmen, die ihre Verfügbarkeit an der Kundennachfrage ausrichten müssen.
Die Regelung ist ein Beschäftigungsprogramm für Rechtsanwälte und Arbeitsgerichte, die in Tausenden von Prozessen entscheiden müssen, welche betrieblichen Gründe gegen die Teilzeitwünsche der Beschäftigten geltend gemacht werden dürfen.
Wenn neue Stellen immer auch für Teilzeitkräfte ausgeschrieben werden müssen, werden viele Betriebe lieber ganz auf Neueinstellungen verzichten. Zudem errichtet Rot-Grün eine Einstellungsbarriere für Frauen, da die Betriebsinhaber hier eher mit Teilzeitforderungen rechnen müssen als bei Männern.
Tatsache ist, dass in den allermeisten Betrieben einvernehmliche Regelungen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten getroffen werden, wenn ein begründeter Wunsch nach Teilzeitarbeit vorliegt. Was in der Praxis gut funktioniert, wird jetzt durch rot-grüne Regulierung gefährdet.
Rückfragen bitte an:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Tel.: 030/227-52138 /-52427
Fax: 030/227-56023
Original-Content von: CSU-Landesgruppe, übermittelt durch news aktuell