Hasselfeldt: Euro-Stabilisierung ist mit Grundgesetz vereinbar
Berlin (ots)
Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil zu den Krediten für Griechenland und zum Euro-Rettungsschirm verkündet. Dazu erklärt die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Gerda Hasselfeldt:
"Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine klare Bestätigung der von der Koalition und ihren europäischen Partnern getroffenen Maßnahmen zur Stabilisierung der Eurozone. Sowohl die Kredite für Griechenland als auch die Schaffung eines Rettungsschirms für Eurostaaten stehen fest auf dem Boden des Grundgesetzes und unserer Rechtsordnung. Mit dem Urteil wird unser Ansatz bekräftigt, dass notwendige Solidarität mit den in Schieflage geratenen Euro-Staaten nur gewährt werden kann, wenn gleichzeitig die Eigenverantwortung der betroffenen Partner eingefordert und umgesetzt wird.
Der Hinweis des Bundesverfassungsgerichts, dass der Deutsche Bundestag das letzte Wort bei der Vergabe von Finanzhilfen haben muss, steht voll im Einklang mit dem von der Koalition in der letzten Woche entwickelten abgestuften Verfahren zur parlamentarischen Mitwirkung beim ertüchtigten Euro-Rettungsschirm. Die Haushaltsrechte des Bundestags bleiben damit in vollem Umfang gewahrt. Alle Bürgschaften an Eurostaaten bedürfen der vorherigen Zustimmung des Bundestags.
Der Ertüchtigung der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF II) und ihrer Umsetzung im nationalen Recht steht damit nichts mehr im Weg. Wir werden nach eingehender Prüfung des Urteils die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im anstehenden Gesetzgebungsverfahren berücksichtigen. Ich bin mir sicher, dass wir nun rasch gemeinsam mit der Opposition zu einer Einigung gelangen und die Parlamentsbeteiligung auf eine breite parlamentarische Basis stellen.
Mit dem heutigen Urteil sind die Grundlagen dafür gelegt, dass wir die historischen Herausforderungen, vor denen die Euro-Zone steht, dauerhaft bewältigen können."
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