Kalb: Liquiditätsvorteile für den Mittelstand erhalten
Berlin (ots)
Der Deutsche Bundestag hat gestern das Dritte Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Dazu erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:
"Das Dritte Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes legt die bisher bis zum 31. Dezember 2011 befristet erhöhte Umsatzgrenze für die 'Ist-Versteuerung' von 500.000 Euro dauerhaft fest. Dieses schafft Liquiditätsvorteile insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, auch weil der Vorsteuerabzug für die bezogenen Eingangsleistungen sofort, das heißt ohne Rücksicht auf eine Bezahlung, vorgenommen werden kann. Damit stärken wir unseren Mittelstand. Mit der unbefristeten Verlängerung der Umsatzgrenze von 500.000 Euro schaffen wir Planungssicherheit für die Unternehmen.
Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Auf die Bezahlung der Leistung durch den Kunden kommt es dabei prinzipiell nicht an. Das bedeutet, der Unternehmer muss die Umsatzsteuer auch dann an das Finanzamt abführen, wenn der Kunde diese noch nicht entrichtet hat. Die Umsatzgrenze von 500.000 Euro bietet den Unternehmern, deren Gesamtumsatz im Kalenderjahr diese Grenze nicht überschreitet die Möglichkeit, die Steuer erst dann an das Finanzamt abzuführen, wenn und soweit der Kunde gezahlt hat. Dies verschafft den Unternehmen Liquiditätsvorteile."
Hintergrund:
Zur Abmilderung der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise wurde die Umsatzgrenze zum 1. Juli 2009 auf 500.000 Euro angehoben. Die Maßnahme ist bis zum 31. Dezember 2011 befristet. Ohne die nun beschlossene dauerhafte Festlegung würde die maßgebliche Umsatzgrenze bundesweit auf 250.000 Euro absinken und dadurch den Unternehmen wichtige Liquidität entzogen.
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