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Kalb: 9er-Gremium bei Sekundärmarktankäufen verfassungsgemäß

Berlin (ots)

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Verfassungsmäßigkeit des sogenannten 9er-Gremiums bei der Parlamentsbeteiligung im Falle von Sekundärmarktankäufen von Staatsanleihen durch die EFSF festgestellt. Dazu erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:

"Das Bundesverfassungsgericht hat uns in unserer Einschätzung bestätigt, dass im sensiblen Bereich des Ankaufs von Staatsanleihen durch die EFSF auf dem Sekundärmarkt absolute Vertraulichkeit gewährleistet sein muss. Das vom Deutschen Bundestag für die Fälle besonderer Eilbedürftigkeit und Vertraulichkeit eingerichtete Sondergremium aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses bleibt auch nach der Entscheidung für die Beratung und Beschlussfassung über den Ankauf von Staatsanleihen durch die EFSF auf dem Sekundärmarkt zuständig.

Ein Bekanntwerden auch nur der Planung einer solchen Notmaßnahme am Sekundärmarkt wäre geeignet, den Erfolg derselben zu vereiteln. Deshalb muss die Vorbereitung einer solchen Notmaßnahme, also auch deren Beratung und ein diesbezüglicher Zustimmungsbeschluss, absoluter Vertraulichkeit unterliegen. Um dies zu gewährleisten benötigen wir das 9er Gremium, das vornehmlich für diesen Zweck gegründet wurde.

Soweit das Bundesverfassungsgericht die weiteren Zuständigkeiten des 9er-Gremiums für verfassungswidrig erklärt hat, werden wir die Regelungen zur Parlamentsbeteiligung selbstverständlich ändern."

Pressekontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

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