CSU-Landesgruppe
Wöhrl: Rot-Grüne Mitbestimmungsreform benachteiligt den Mittelstand
Berlin (ots)
Zum gestern vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf für die Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes erklärt die wirtschaftspolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dagmar Wöhrl:
Wirtschaftsminister Müller hat sich gegen seinen Kabinettskollegen Riester nicht durchsetzen können: Der Regierungsentwurf zur Mitbestimmungsreform benachteiligt nach wie vor den Mittelstand.
Entscheidender Faktor ist dabei die Absenkung der Schwellenwerte für die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern. Ein mittelständischer Betrieb ab 200 (bisher 300) Arbeitnehmern muss künftig einen vollen Mitarbeiter für die Betriebsratsarbeit freistellen, das bedeutet eine Steigerung der Personalkosten um ein halbes Prozent. Die Zahl der Betriebsräte in mittelständischen Unternehmen wird spürbar erhöht. Von den mit der Mitbestimmungsnovelle verbundenen Mehrkosten entfällt daher der Löwenanteil auf mittelständische Betriebe. Im Bundestagswahlkampf 1998 hat die SPD dem Mittelstand Entlastung versprochen - wieder einmal geschieht jetzt das genaue Gegenteil.
Die rot-grüne Reform dient den Gewerkschaften - nicht den Belegschaften. Die Bundesregierung ist nicht bereit, im Rahmen ihrer Reform den strikten Vorrang des Tarifvertrags vor der Betriebsvereinbarung zu lockern und damit betriebliche Bündnisse für Arbeit zu erleichtern. Im Gegenteil: Indem sie Konzern- und Gesamtbetriebsräten das Recht gibt, in betriebsratslosen Einzelbetrieben Wahlvorstände zu bestellen, ermöglicht es die Bundesregierung den Gewerkschaften, auch in solche Betriebe hineinzuregieren, in denen die Belegschaft gar keinen Betriebsrat will. Die Bundesregierung bezahlt dem DGB jetzt die Rechnung für die 8-Millionen-DM-Kampange des DGB im Bundestagswahlkampf 1998.
Die rot-grüne Novelle ist ein Anachronismus ohne gleichen. Während in der betrieblichen Realität die Mitarbeiter ihre Rechte selbstbewusst individuell wahrnehmen und immer öfter an "ihrem" Unternehmen selbst beteiligt sind, verschärft Rot-Grün die bisherige, am Arbeitsleben der 60er und 70er Jahre orientierte, Mitbestimmung. Die Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes ist keine zukunftsorientierte Reform, sondern ein Rückschritt in die Vergangenheit.
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