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Kalb: Neuerliche Schlappe für Rot-Grün vor höchstem Steuergericht

Berlin (ots)

Zur Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes (BFH),
wonach dieser schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel an der
10jährigen Spekulationsfrist für Immobilien hat, erklärt der
finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Bartholomäus Kalb:
Nachdem der BFH bereits zweimal rot-grüne Neuregelungen bei der
Umsatzsteuer für unzulässig erachtet hat, ist die heute bekannt
gegebene Entscheidung ein weiterer Schlag gegen die rot-grüne
Steuerpolitik. Mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 -
besser Steuerbelastungsgesetz - wurde von Rot-Grün die sog.
Spekulationsfrist für Immobilien von zwei auf 10 Jahre erhöht. Der
BFH hat schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel, weil bereits
abgelaufene Vorgänge durch die Neuregelung nochmals unter die
verlängerte Spekulationsfrist fallen. Dem verfassungsrechtlich
geschützten Vertrauen der Steuerpflichtigen wird von Rot-Grün nicht
hinreichend Rechnung getragen. Die Regierungskoalition muss damit
eine neuerliche Schlappe vor dem höchsten deutschen Steuergericht
einstecken.
Jetzt zeigt sich immer mehr, Rot-Grün betreibt eine Politik der
Willkür zu Lasten der Steuerzahler. Bürger und Betriebe werden nicht
entlastet, sondern mit verfassungsrechtlich mehr als zweifelhaften
Regelungen kräftig abkassiert. Die rot-grüne Bundesregierung bekommt
eben die Quittung für ihr investitionsfeindliches Denken.

Rückfragen bitte an:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Tel.: 030/227-52138 /-52427
Fax: 030/227-56023

Original-Content von: CSU-Landesgruppe, übermittelt durch news aktuell

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