Nüßlein: Wichtiger Meilenstein für schnelleren Netzausbau
Berlin (ots)
Heute hat die Bundesnetzagentur dem Bundeswirtschaftsministerium die finale Fassung des Netzentwicklungsplans vorgelegt. Hierzu erklärt der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Dr. Georg Nüßlein:
"Die Energiewende steht und fällt mit dem Ausbau und der Modernisierung der Energienetze. Die derzeitigen Zahlen belegen, dass bei den Übertragungsnetzen Sand im Getriebe ist. Laut Bundesnetzagentur sind von insgesamt 1.834 Kilometern der im Energieleitungsausbaugesetz vorgesehenen Leitungen erst 214 Kilometer realisiert. Es braucht beim Ausbau der Übertragungsnetze dringend Fortschritte. Es ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem beschleunigten Netzausbau, dass jetzt die finale Fassung des Netzentwicklungsplans vorliegt. Nun gilt es, auf Basis des Netzentwicklungsplans schnellstmöglich das Bundesbedarfsplangesetz zu erstellen zu beschließen, damit vordringliche Netzausbauprojekte geplant und umgesetzt werden können. Auch eine Netzgesellschaft könnte dazu beitragen, beim Ausbau der Übertragungsnetze schneller voran zu kommen. Durch die Errichtung einer solchen Gesellschaft, mit der sich die Übertragungsnetze in einer unabhängigen und kapitalmarktfähigen Netzgesellschaft zusammenschließen und beim Betrieb und bei Investitionen in die Stromnetze aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen heraus gemeinsam agieren, würden die notwendigen Voraussetzungen und Strukturen dafür geschaffen, dass die Übertragungsnetzbetreiber ihre Pflicht zum Ausbau der Netze besser erfüllen können."
Hintergrund:
Die christlich-liberale Koalition hat 2011 mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes und dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz die Grundlagen für eine bundesweit koordinierte Netzplanung und eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren bei den Übertragungsnetzen gelegt. Die Übertragungsnetzbetreiber haben im Mai 2012 den ersten Entwurf für einen gemeinsamen Netzentwicklungsplan vorgelegt. Er zeigt auf, welche Netzausbaumaßnahmen für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb im Übertragungsnetz notwendig sind. Der Plan wurde zweimal öffentlich konsultiert und überarbeitet. Er bildet den Ausgangspunkt für einen Bundesbedarfsplan, der in ein Bundesbedarfsplangesetz mündet.
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