Nüßlein: Keine Experimente mit unserem Trinkwasser
Berlin (ots)
Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages hat heute den Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission zur gesetzlichen Regelung der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen beraten. Dazu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Georg Nüßlein:
"Der jetzt im Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments ausgehandelte Kompromiss zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, birgt aber immer noch eine Gefahr vor allem für die qualitativ hochwertige Wasserversorgung in Deutschland. Unsere Kommunen müssen weiterhin die absolute Wahlfreiheit haben, ob sie die Trinkwasserversorgung in Eigenregie oder mit einem privaten Partner sicherstellen wollen - ganz gleich, wie stark dieser beteiligt ist. Es ist nicht Aufgabe der EU-Kommission, zu entscheiden, wie die Stadtwerke einer Kommune intern strukturiert sind, ob sie mit anderen Kommunen zusammenarbeiten wollen und ob und in welchem Umfang die Städte private Unternehmen bei der Wasserversorgung ihrer Bürger einbeziehen.
Wasser ist keine Handelsware wie Teppiche oder Bananen. Wir wollen keinen Basar für unser wichtigstes Grundnahrungsmittel, das Wasser. In Deutschland haben wir die höchsten Qualitätsstandards für Trinkwasser weltweit. Wir müssen nicht ausländischen Großunternehmen den Markt öffnen, um ihnen mehr Rendite zu verschaffen, während die Einwohner von München, Köln, Hamburg oder Dresden ihr Leitungswasser vorsichtshalber abkochen müssen. Da hört Liberalisierung auf. Die CSU-Landesgruppe setzt sich deshalb weiterhin vehement dafür ein, dass die Kommunen wie bisher allein entscheiden können, wie sie die Trinkwasserversorgung ihrer Bürger organisieren wollen, Denn Liberalisierung ist nicht alles und in den jetzt anstehenden Verhandlungen in Brüssel geht es nicht bloß noch um Bürokratie-Aspekte. Hier ist das Bundeswirtschaftsministerium, das die geplanten Ausschreibungspflichten nach wie vor begrüßt, jetzt in der Pflicht. Denn die Qualität von Trinkwasser ist mehr als ein Spiegelstrich in den Auftragsbüchern."
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