"CSU-Landesgruppe
Singhammer: 163.000 Eltern werden ab 2002
gerechter behandelt"
Berlin (ots)
Zu dem im Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz - SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Johannes Singhammer:
Es war der Union ein besonderes Anliegen, Menschen mit Behinderung und deren Angehörige, die ohnehin erhebliche persönliche Schicksalsschläge zu verarbeiten haben, vor wesentlichen finanziellen Sonderbelastungen und einer lebenslangen Abhängigkeit von Sozialhilfe zu schützen. Deshalb haben wir bei der parlamentarischen Befassung mit dem neuen Behindertenrecht im Deutschen Bundestag gefordert, ein Leistungsgesetz des Bundes für Behinderte zu schaffen, das Leistungen unabhängig von Einkommen und Vermögen der Behinderten und deren unterhaltsverpflichteten Angehörigen gewährt.
Leider hat Rot-Grün unsere Forderung abgelehnt. Allerdings haben unser politischer Druck und die Überzeugungsarbeit vieler Behindertenverbände dazu geführt, dass das neue Behindertenrecht, Verbesserungen für 163.000 Eltern ab 01.01.2002 vorsieht.
Nach dem neuen Recht wird ein Rückgriff des Sozialhilfeträgers auf Eltern mit volljährigen behinderten Kindern, die Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege in vollstationären Einrichtungen erhalten, nur noch in Höhe von 50 DM monatlich möglich sein.
Dies ist ein Erfolg für die Behinderten und ihre Angehörigen.
Auch wenn sich SPD und die Grünen nicht dem Anliegen der Union angeschlossen haben, gänzlich auf eine Bedürftigkeitsprüfung bei der Eingliederungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz zu verzichten, ist die Neuregelung des Unterhaltsrückgriffs auf Eltern volljähriger behinderter Kinder, die stationär untergebracht sind, ein Schritt in die richtige Richtung.
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