Kalb: Interessen kleiner und mittlerer Institute gewahrt
Berlin (ots)
Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Anpassung des Aufsichtsrechts an die Verordnung über die Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRD IV-Umsetzungsgesetz) beschlossen. Dazu erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:
"Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie, die für die europaweite Einführung des, Basel III'-Regelwerks steht, machen wir das Finanzsystem insgesamt krisenfester. Qualität und Quantität des Eigenkapitals der Banken werden bis zum Jahr 2019 schrittweise erhöht und Kapitalerhaltungspuffer eingeführt. Ausreichende Übergangsfristen beugen einer möglichen Gefährdung der Konjunktur vor.
Dabei haben wir auf die Interessen der kleineren und mittleren Kreditinstitute Rücksicht genommen und dem Proportionalitätsprinzip Rechnung getragen, je nach Art, Umfang und Komplexität der Geschäfte eines Institutes gelten abgestufte Anforderungen. Dies spiegelt sich zum Beispiel in der Risikogewichtung wieder:
- Privatkunden- und Mittelstandskredite werden bei der Eigenkapitalunterlegung weiterhin nur mit 75 Prozent gewichtet. Es erfolgt somit keine Mehrbelastung mit Eigenmitteln gegenüber dem Ist-Zustand. Zugleich wurde die Kreditsumme von 1 Millionen Euro auf 1,5 Millionen Euro erhöht.
- Intergruppenforderungen (auch für alle Institute im Verbund der Sparkassen sowie der Volks- und Raiffeisenbanken) werden mit 0 Prozent Risiko gewichtet.
- Hypothekarkredite zu Wohnzwecken werden mit 35 Prozent, Hypothekarkredite zu Gewerbezwecken mit 50 Prozent gewichtet.
Auch bei den Liquiditätsregeln, den Großkreditregeln und den Governance-Regeln haben wir zahlreiche Erleichterungen für kleine und mittlere Institute erreicht."
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