Nüßlein: Weg für mehr Versorgungssicherheit geebnet
Berlin (ots)
Das Bundeskabinett hat heute die Reservekraftwerksverordnung beschlossen. Hierzu erklärt der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Georg Nüßlein:
"Mit der Verordnung schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass vor allem im Süden Deutschlands die Energieversorgung gesichert ist. Für Bayern ist dies besonders wichtig. Denn dort geht im Jahr 2015 das Kernkraftwerk in Grafenrheinfeld vom Netz. Da es beim Netzausbau noch langsam vorangeht, würde es ohne eine entsprechende Vorsorge schwierig, die ab 2015 fehlenden Kapazitäten auszugleichen. Die Regelungen verschaffen uns auch einen zeitlichen Puffer für Entscheidungen, die über die Verordnung hinausgehen. Hierzu zählen zum Beispiel ein neues Marktdesign und eine grundlegende Überarbeitung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG). Zum Ausgleich der schwankenden Energieerzeugung aus den Erneuerbaren Energien brauchen wir fossile, hochflexible Ausgleichskapazitäten wie zum Beispiel moderne Gaskraftwerke. Damit diese entstehen, muss aber nicht nur elektrische Arbeit, sondern auch Leistung auf einem entsprechenden Markt gehandelt werden. Bei einer grundlegenden EEG-Überarbeitung denke ich zum Beispiel an den Mechanismus zur Berechnung der EEG-Umlage. Wenn eine feste Einspeisevergütung gezahlt wird, die Erneuerbaren Energien aber gleichzeitig eine strompreisdämpfende Wirkung an den Spotmärkten entfalten, wird die EEG-Umlage zwangsläufig immer weiter steigen. Hier müssen wir ran."
Hintergrundinformation:
Ende 2012 ist die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Kraft getreten, mit der neue Möglichkeiten zur Reaktion auf geplante Kraftwerksstilllegungen im Falle der Gefährdung der Versorgungssicherheit sowie zur Sicherstellung der Gasversorgung von für die Stromversorgung systemrelevanten Gaskraftwerken geschaffen wurden. Z. B. sollen Übertragungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur künftig frühzeitig über geplante Stilllegungen von Kraftwerken informiert werden, die endgültige Stilllegung systemrelevanter Kraftwerke verhindert werden können und die Möglichkeit der Einspeisung dieser Kraftwerke im Fall der Gefährdung der Netzstabilität sichergestellt werden. Der Einsatz dieser Kraftwerke soll dann außerhalb des eigentlichen Marktgeschehens zur Sicherung der Systemstabilität ("Netzreserve") erfolgen. Die vorliegende Verordnung regelt auf Basis der Verordnungsermächtigung im Energiewirtschaftsgesetz die Details der vorgesehenen Maßnahmen für die Versorgungssicherheit.
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