Mayer: Vertragsverletzungsverfahren wegen Sprachanforderungen für Ehegatten zügig beenden
Berlin (ots)
Die EU-Kommission hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Anforderungen für die Familienzusammenführung eingeleitet. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
"Wer Abstriche bei den Sprachkenntnissen von nach Deutschland übersiedelnden Ehegatten fordert, verzichtet nicht nur auf die Unabhängigkeit von vielen Frauen, sondern auch auf ein wichtiges integrationspolitisches Element. Schlüssel für eine erfolgreiche Integration ist und bleibt das Beherrschen der deutschen Sprache. Betroffene sollten daher bereits vor ihrer Einreise dazu angehalten werden, sich einfache Deutschkenntnisse anzueignen. Schließlich sieht die EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung entsprechende integrationspolitische Maßnahmen unmittelbar vor. Darüber hinaus hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in zwei Entscheidungen die grundsätzliche Zulässigkeit des Spracherfordernisses beim Ehegattennachzug bestätigt und sogar in besonderen Konstellationen aufgrund des Vorliegens eines Härtefalls einen Verzicht in Aussicht gestellt. Würde man jedoch vollständig auf das Spracherfordernis verzichten, würde in vielen Familien mit Migrationshintergrund in Zukunft zuhause noch weniger Deutsch gesprochen als bisher. Dies hat in der Regel nicht nur für die Ehepartner erhebliche negative soziale Folgen, sondern auch für das spätere Leben möglicher Kinder. Die EU-Kommission sollte daher das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zügig beenden und diese sinnvolle integrationspolitische Maßnahme der Bundesregierung unterstützen." Hintergrund: Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der vermeintlichen Nichtumsetzung der EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung (2003/86/EG) eröffnet. Die Sprachanforderungen für Ehegatten, die zum Zwecke der Familienzusammenführung nach Deutschland übersiedeln möchten, seien aus ihrer Sicht zu hoch.
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