"CSU-Landesgruppe
Dr. Müller: Verfassungsvertrag heftig
umstritten - Kernpunkte inakzeptabel"
Berlin (ots)
Zum aktuellen Entwurf des EU-Verfassungsvertrages erklärt der außen- und europapolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Gerd Müller:
Die internen Beratungen haben gezeigt: Der EU-Verfassungsvertrag stößt auf erheblichen Widerstand und muss in zentralen Punkten grundlegend verändert werden.
1. Gottesbezug und Präambel Der jetzige Text nimmt weder auf Gott noch auf die christlichen Wurzeln Europas Bezug. Er ist in seiner Formulierung beliebig, willkürlich und für das Selbstverständnis der EU unakzeptabel.
2. Kompetenzabgrenzung Die Kompetenzabgrenzung in der jetzigen Form ist undurchschaubar und führt zu einer wesentlichen Kompetenzausweitung und zu neuen Zuständigkeiten für Brüssel in den zentralen Bereichen der Wirtschaft, Sozial- und Beschäftigungspolitik. Neue qualitative Rechte in diesen nationalen Zuständigkeitsfeldern werden abgelehnt.
3. Zuwanderung Die Frage der Zuwanderung betrifft einen Kernbereich der Staatlichkeit und deshalb muss über das Maß der Einwanderung und den Zugang von Drittstaatsangehörigkeiten weiterhin in Deutschland entschieden werden können. Ein Übergang in die Mehrheitsentscheidung und Zuständigkeit der EU wird abgelehnt.
4. Rechtsgrundlage für eine eigene EU-Steuer Die EU gibt sich mit dem Verfassungsvertrag eine Rechtsgrundlage für eine eigene EU-Steuer und schafft die Möglichkeit, mit qualifizierter Mehrheit die Modalitäten der zukünftigen EU- Finanzierung zu regeln, was nicht unsere Zustimmung finden kann.
5. Klagerecht der nationalen Parlamente Das Klagerecht der nationalen Parlamente wird leider auf Verletzungen des Subsidiaritätsprinzips und nicht auf Verletzungen der Kompetenzordnung bezogen und muss, anders wie im Entwurf vorgesehen, direkt und nicht über die Mitgliedsstaaten wahrgenommen werden können.
6. Festhalten am Ziel der Preisstabilität der EZB Im Konventvorschlag wird die eindeutige Verpflichtung der EZB auf Einhaltung der Preisstabilität relativiert. Dieser Punkt ist von erheblicher Bedeutung für die zukünftige Finanz- und Geldpolitik im Euro-Raum.
7. Mehrheitsentscheidungen im Bereich der Gemeinsamen Außenpolitik
Auf der Basis des Prinzips der doppelten Mehrheit der Staaten und 3/5 der Bevölkerung wird ein wesentlich qualitativer Schritt zur Einführung von qualifizierten Mehrheitsentscheidungen im Bereich der Gemeinsamen Außenpolitik befürwortet. Aber in Fragen einer stärkeren Kooperation in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bleibt der Entwurf hinter den Erwartungen zurück.
8. Balance der Institutionen und die Machtfrage der EU Die Abkehr vom Rotationsprinzip beim Europäischen Rat und den Ministerräten ist Voraussetzung für die Arbeitsfähigkeit des Rates bei zukünftig 24 Mitgliedsstaaten.
Die Bundesregierung hat sich in all diesen Fragen im Verfassungskonvent nicht durchgesetzt. Diese Fragen bleiben deshalb offen für die folgende Regierungskonferenz. Die Diskussion eines Verfassungsvertrages darf dabei nicht unter hektischem Zeitdruck erfolgen. Die EU-Erweiterung wird dadurch nicht gefährdet, da der Beitritt der 10 neuen EU-Mitglieder im März 2004 auf der Basis des Nizza-Vertrages unproblematisch erfolgen wird.
ots-Originaltext: CSU-Landesgruppe
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