CSU-Landesgruppe
Glos: Verfassungsrechtliche Bedenken gegen
Aufweichung des Euro-Fundaments
Berlin (ots)
Zu den Beratungen der EU-Außenminister über einen EU- Verfassungsvertrag erklärt der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Glos:
Die endlosen Diskussionen über weitere Änderungen an den Vorschlägen des EU-Verfassungskonvents verdeutlichen die Schwachstellen und die Unausgegorenheit des vorliegenden Verfassungsentwurfs. Die CSU hat mehrfach ihre Bedenken zum Ausdruck gebracht: Der mangelnde Gottesbezug in der Präambel, die offenkundigen Mängel bei der erforderlichen Abgrenzung der Kompetenzen und die mit einer weiteren Kompetenzverschiebung in der Wirtschafts- und Sozialpolitik verbundenen Gefahren. Schon diese Defizite machen eine Zustimmung zum Vertrag schwierig.
Noch schwerer wiegt jedoch das stabilitätspolitische Defizit des Verfassungsentwurfs:
- Entgegen geltendem EG-Vertrag soll die Sicherung der Preisstabilität nicht mehr zu den grundlegenden Aufgaben der Union zählen, sie wird nur noch nachrangig als Ziel der Europäischen Zentralbank angeführt.
- War das System der Europäischen Zentralbanken bislang eine Institution besonderer Art, wird es künftig nur noch den sonstigen Organen und Einrichtungeneingeordnet und damit abgewertet.
- Im Gegensatz zur geltenden Rechtslage stellt der Entwurf nur auf die Unabhängigkeit der EZB ab, nicht jedoch auf die der nationalen Notenbanken.
Offensichtlich soll das stabilitätspolitische Fundament des europäischen Währungssystems weiter demontiert werden, nachdem Deutschland und Frankreich schon mit der machtpolitisch durchgesetzten Aussetzung des Defizitverfahrens die Axt an den Stabilitätspakt und damit auch an das Währungssystem gelegt haben.
Dies ist völlig inakzeptabel, denn es bestehen schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Aufweichung des stabilitätspolitischen Fundaments der europäischen Währungsunion. Art. 88 Grundgesetz und das Euro-Urteil des Verfassungsgerichts haben den Übergang von der D-Mark zum Euro ausdrücklich von der Unabhängigkeit der EZB und der Verpflichtung zur vorrangigen Sicherung der Preisstabilität abhängig gemacht. Sollte die Bundesregierung auf der bevorstehenden Regierungskonferenz nicht in der Lage sein, eine befriedigende Klärung dieser grundsätzlichen Fragen des künftigen Fundaments der Währungsverfassung herbeizuführen, wird eine Zustimmung zum Verfassungsvertrag immer schwieriger.
ots-Originaltext: CSU-Landesgruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=9535
Kontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23
Original-Content von: CSU-Landesgruppe, übermittelt durch news aktuell