"CSU-Landesgruppe
Zeitlmann: Verschärfung des Versammlungsrechts
notwendig"
Berlin (ots)
Zu dem Plan von Bundesinnenminister Schily, das Verbot extremistischer Versammlungen zu erleichtern, erklärt der rechts- und innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Wolfgang Zeitlmann:
Es ist erfreulich, wenn Bundesinnenminister Schily immer wieder alte Forderungen der Union aufgreift und ankündigt, diese jetzt um- zusetzen. Noch besser wäre es allerdings, wenn es nicht immer wieder nur bei Ankündigungen bliebe.
Schily kündigt an, dass im Gesetzentwurf zur Änderung des Versammlungsrechts die Möglichkeit geschaffen werden soll, Kundgebungen von Extremisten vor Gedenkstätten leichter zu verbieten. Ebenso sollen Demonstrationen verboten werden können, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung von terroristischen Vereinigungen oder von Terrorakten zum Gegenstand haben. Das ist grundsätzlich zu begrüßen.
Das hohe verfassungsrechtliche Gut der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit ist zu achten. Wie weit man hier bei der Begrenzung von Demonstrationen vor Gedenkstätten gehen kann, ist eine sehr umstrittene Rechtsfrage. Wir unterstützen den Bundes- innenminister, wenn er vorhandene Spielräume ausschöpfen will. Unser Anliegen ist aber auch, dass künftig nicht mehr die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit dazu missbraucht werden darf, um zu Gewalt und Terror aufzurufen. Dies gilt für inländische Organisationen und Taten ebenso wie für ausländische. Hier ist wichtig, zu unter- scheiden: Nicht das Anliegen der Demonstranten soll verboten werden. Das Verbot muss dort eingreifen, wo dazu aufgerufen wird, dieses Anliegen mit Gewalt und Terror durchzusetzen.
Die Erfahrung in der letzten Zeit hat leider gezeigt, dass der Bundesinnenminister seine Ankündigungen selten innerhalb der Regierungskoalition durchsetzen kann. Als aktuelles Beispiel sei sein Vorschlag zur Einführung einer Sicherungshaft für terroristische Top-Gefährder, die nicht abgeschoben werden können, genannt. Es bleibt also abzuwarten, ob es auch hier wieder bei einer pressewirksamen Ankündigung bleibt.
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