CSU-Landesgruppe
Singhammer, Seib: Absage an rot-grünen Hochschuldirigismus
Berlin (ots)
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen das Erhebungsverbot von Studiengebühren im rot-grünen Hochschulrahmengesetz erklären der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Johannes Singhammer, und das Mitglied im Bundestagsausschuss für Bildung und Forschung, Marion Seib:
Mit der erwarteten Entscheidung erteilt das Bundesverfassungsgericht dem rot-grünen Hochschuldirigismus auf Bundesebene eine entschiedene Absage. Zugleich stellen die Karlsruher Richter unmissverständlich klar, dass Hochschulpolitik zu allererst Ländersache ist. Dies muss auch Konsequenzen für die weiterhin notwendigen Bemühungen um eine Reform der bundesstaatlichen Ordnung haben. Das Festhalten der Bundesregierung an weitgehenden Bundeskompetenzen in der Hochschul- und Bildungspolitik ist mit dem heutigen Tag nicht länger haltbar.
Mit der heutigen Entscheidung ist nunmehr der Weg frei für die Schaffung von mehr Hochschulautonomie, die auch ein Höchstmaß an Finanzautonomie bedeutet. Hierzu zählt vor allem die Möglichkeit, eindeutig an die Förderung von Lehre und Forschung gebundene Studiengebühren erheben zu können. Mit der Erhebung sozialverträglicher Studiengebühren werden die Hochschulen in die Lage versetzt, eine attraktive Breitenbildung anbieten und zugleich Elitenförderung betreiben zu können.
Eine sozialverträgliche Ausgestaltung von Studiengebühren erfordert die Etablierung neuer staatlich organisierter Studienbeihilfesysteme. Zugleich braucht unser Land eine stärkere Kultur des Wissenschaftsmäzenatentums. Die Vergabe von Stipendien an wissenschaftliche Nachwuchskräfte sollte in der Privatwirtschaft schon bald zur Unternehmenskultur gehören. Letztlich entstehen durch Stipendien erhebliche Bindewirkungen zwischen Förderern und Geförderten, was wiederum der Sicherung des unternehmenseigenen Wissenschaftsnachwuchses dient.
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