CSU-Landesgruppe
Zeitlmann: Kein Bedarf an zusätzlicher Arbeit für Verwaltung und Gerichte
Berlin (ots)
Zu der heutigen Anhörung im Innenausschuss zum Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Wolfgang Zeitlmann:
Der Entwurf des Informationsfreiheitsgesetzes ist überflüssig und schafft unnötige Arbeit bei Verwaltung und Gerichten.
Die heutige Anhörung hat gezeigt, dass die Befürworter eines solchen Gesetzes meinen, sich an entsprechenden Gesetzen in anderen Ländern orientieren zu müssen. Dabei übersehen sie aber, dass es bei uns schon ein sehr differenziertes Gesetzeswerk gibt, das die Entscheidungsfindung in Verwaltungsverfahren sehr genau regelt. Überzeugende Einzelfälle, die vom neuen Gesetz erfasst wären, aber von den bestehenden Gesetzen nicht richtig geregelt sind, wurden bisher nicht genannt.
Sicher ist aber: Der Gesetzentwurf wirft bereits jetzt zahlreiche Fragen auf, die erst in unzähligen Gerichtsverfahren geklärt werden müssen. Die Verwaltungsbeamten müssen infolge des Gesetzes entscheiden, ob sie nun die Informationen herausgeben oder nicht. Entweder wird die Behörde, für die sie handeln, dann von dem ver- klagt, der die Information nicht erhalten hat, oder von dem, dessen Daten herausgegeben wurden. Das bedeutet zusätzliche Arbeit für die Verwaltungen, der kein größerer Nutzen für Staat und Gesellschaft gegenübersteht.
Viel Verwaltungsarbeit, viele Gerichtsverfahren und wenig Nutzen für Staat und Gesellschaft. Ein Gesetz mit diesen Folgen ist überflüssig.
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