CSU-Landesgruppe
Dr. Müller, Singhammer: Rot-Grün schlägt Tür für einstimmige Verfassungsabstimmung zu
Berlin (ots)
Zur aktuellen Debatte um die Mitwirkungsrechte des Bundestages in EU- Angelegenheiten erklären der europapolitische Sprecher, Dr. Gerd Müller, und der wirtschaftspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Johannes Singhammer:
Die rot-grüne Bundesregierung geht auf die zentralen Forderungen von CDU und CSU zur Stärkung der Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages in EU-Angelegenheiten nicht ein. Bundeskanzler Schröder hat ein absolutistisches Machtverständnis. Er vertraut weder dem Volk noch dem Parlament. Anstatt den Parlamentariern eine Brücke zu bauen, verweigert Rot-Grün den gewählten Vertretern des deutschen Volkes und damit auch den Bürgerinnen und Bürgern substanzielle Mitwirkungsrechte in EU-Fragen. Damit schlägt Rot-Grün die Tür für eine einstimmige Abstimmung über die EU-Verfassung selbst zu.
Diese Politik ist für Rot-Grün symptomatisch. In der letzten Regierungskonferenz zum EU-Verfassungsvertrag hat die Bundesregierung keinerlei Änderungsanträge eingebracht, obwohl von CDU und CSU zahlreiche konkrete Verbesserungsforderungen für das Vertragswerk gestellt wurden. In der letzten Woche billigte Schröder dem Bundesrat stärkere Mitwirkungsrechte in EU-Fragen zu und ließ den Bundestag im Regen stehen. In Österreich und Dänemark wird ein Parlamentsvorbehalt bei EU-Angelegenheiten längst praktiziert. In Italien und Frankreich sollen mit der Ratifizierung des EU- Verfassungsvertrages entsprechende Mitwirkungsgesetze beschlossen werden.
Die Verweigerungshaltung Schröders ist vor dem Hintergrund der Brüsseler Regelungswut unverantwortlich. Allein von 1998 bis 2004 wurden auf europäischer Ebene ca. 19.000 Rechtsvorschriften erlassen. Der Deutsche Bundestag blieb bei deren Entstehung im Wesentlichen unbeteiligt und wird nur noch zum Durchwinken der nationalen Umsetzungsgesetze bemüht. Die Forderungen von CDU und CSU sind daher absolut berechtigt, zumal der EU-Verfassungsvertrag weitere Kompetenzen nach Brüssel überträgt.
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