CSU-Landesgruppe
Mayer
Raab: Gesetzentwurf der Grünen schützt nicht vor Diskriminierung
Berlin (ots)
Zu dem heute in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf der Grünen für ein Antidiskriminierungsgesetz erklären der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer, und die Obfrau der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss, Daniela Raab:
Der Gesetzentwurf der Grünen für ein Antidiskriminierungsgesetz würde nicht zu mehr Schutz für die Betroffenen führen. Er ist gut gemeint, aber schlecht gemacht.
Die Antidiskriminierungsrichtlinien der EU entsprechen der anglo-amerikanischen Rechtstradition, wonach sich die Opfer von Fehlverhalten selbst vor den Zivilgerichten um ihr Recht kümmern müssen. Der deutschen Rechtstradition entspricht es, das Fehlverhalten Einzelner über das Strafrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht durch den Staat zu sanktionieren. Deshalb steht jede Umsetzung dieser Richtlinien vor dem Problem, dass es zu einem Bruch mit unserer Rechtstradition kommt. Leider hat die frühere rot-grüne Bundesregierung darauf keine Rücksicht genommen und durch ihre Zustimmung diese Richtlinien ermöglicht. Es wäre besser gewesen auf europäischer Ebene dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten nach ihrem eigenen Rechtssystem für einen zuverlässigen Schutz vor Diskriminierung sorgen.
Der grüne Gesetzentwurf wird zu Recht als Bürokratiemonster bezeichnet. Die betroffenen Menschen und Unternehmen müssten eine umfangreiche Sicherung von Beweismitteln betreiben, um sich vor etwaigen unberechtigten Klagen zu schützen. Hinzu kommt eine völlig überdimensionierte Antidiskriminierungsstelle auf Kosten der Steuerzahler. Auch die zu erwartende Klagewelle durch die besonderen Klagerechte der Antidiskriminierungsverbände geht zu Lasten der Steuerzahler. Wenn die Verbände auch gegen den ausdrücklichen Willen des Betroffenen Klagen dürfen, ist der Bogen endgültig überspannt.
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