CSU-Landesgruppe
Mayer: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu erschlichenen Einbürgerungen zu begrüßen
Berlin (ots)
Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach eine durch Täuschung erlangte Einbürgerung wieder rückgängig gemacht werden kann, erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Durch das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird mit begrüßenswerter Deutlichkeit herausgestellt, dass Einbürgerungsbewerber nicht damit rechnen können, die durch bewusste Falschangaben im Einbürgerungsverfahren erlangte deutsche Staatsbürgerschaft behalten zu können. Es ist eine richtige Entscheidung, dass unser Grundgesetz die Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit im Grundsatz verbietet. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch deutlich gemacht, dass dieses grundsätzliche Verbot aufgrund der Erfahrungen mit der nationalsozialistischen Ausbürgerungspolitik Eingang in das Grundgesetz gefunden hat, und dass vor diesem Hintergrund mit Blick auf den Sinn und Zweck dieser Regelung derjenige nicht schutzwürdig ist, der seine Einbürgerung durch arglistige Täuschung erschleicht. Deutschland ist ein weltoffenes Land. Die Einbürgerung in Deutschland soll für diejenigen Menschen, die zu uns kommen und sich in unserem Land integrieren als Abschluss eines gelungenen Integrationsprozesses möglich sein. Es ist ein richtiges Signal, wenn demgegenüber solchen Personen, die sich die deutsche Staatsbürgerschaft mit unlauteren Mitteln erschleichen wollen, dieser Weg versperrt wird. Wer den Staat in dieser entscheidenden Frage hintergeht, darf nicht mit dem besonderen Schutzstatus belohnt werden, den die Staatsbürgerschaft ebendieses Staates verleiht. Die Loyalität zwischen dem Staat und seinem Bürger kann keine Einbahnstraße sein.
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