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Mayer: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu erschlichenen Einbürgerungen zu begrüßen

Berlin (ots)

Zur heutigen Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts, wonach eine durch Täuschung erlangte 
Einbürgerung wieder rückgängig gemacht werden kann, erklärt der 
innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im 
Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Durch das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird mit 
begrüßenswerter Deutlichkeit herausgestellt, dass 
Einbürgerungsbewerber nicht damit rechnen können, die durch bewusste 
Falschangaben im Einbürgerungsverfahren erlangte deutsche 
Staatsbürgerschaft behalten zu können. Es ist eine richtige 
Entscheidung, dass unser Grundgesetz die Entziehung der deutschen 
Staatsangehörigkeit im Grundsatz verbietet. Das 
Bundesverfassungsgericht hat jedoch deutlich gemacht, dass dieses 
grundsätzliche Verbot aufgrund der Erfahrungen mit der 
nationalsozialistischen Ausbürgerungspolitik Eingang in das 
Grundgesetz gefunden hat, und dass vor diesem Hintergrund mit Blick 
auf den Sinn und Zweck dieser Regelung derjenige nicht schutzwürdig 
ist, der seine Einbürgerung durch arglistige Täuschung erschleicht.
Deutschland ist ein weltoffenes Land. Die Einbürgerung in Deutschland
soll für diejenigen Menschen, die zu uns kommen und sich in unserem 
Land integrieren als Abschluss eines gelungenen Integrationsprozesses
möglich sein. Es ist ein richtiges Signal, wenn demgegenüber solchen 
Personen, die sich die deutsche Staatsbürgerschaft mit unlauteren 
Mitteln erschleichen wollen, dieser Weg versperrt wird. Wer den Staat
in dieser entscheidenden Frage hintergeht, darf nicht mit dem 
besonderen Schutzstatus belohnt werden, den die Staatsbürgerschaft 
ebendieses Staates verleiht. Die Loyalität zwischen dem Staat und 
seinem Bürger kann keine Einbahnstraße sein.

Kontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

Original-Content von: CSU-Landesgruppe, übermittelt durch news aktuell

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