CSU-Landesgruppe
Silberhorn: Offene Fragen erfordern überzeugende Antworten
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag über den EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens erklärt der europapolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Thomas Silberhorn:
Die CSU-Landesgruppe erkennt die Fortschritte Bulgariens und Rumäniens auf ihrem Weg in die EU an. Aufgrund der teilweise noch fehlenden Beitrittsreife ist es allerdings erforderlich, auf die offenen Fragen überzeugende Antworten zu finden.
Die EU-Kommission hat in ihrem Fortschrittsbericht vom 26. September 2006 die Beitrittsreife Bulgariens und Rumäniens kritisch analysiert und fortbestehende Defizite klar benannt. Sie hatte aber nicht den Mut, die notwendigen Konsequenzen zu ziehen und die zur Verfügung stehenden Schutzklauseln mit dem Beitritt zum 1. Januar 2007 zu aktivieren.
Insbesondere im sensiblen Bereich Justiz und Inneres können die Schlussfolgerungen der Kommission nicht überzeugen. Dass die Kommission in Aussicht stellt, nach einem für Juni 2007 angekündigten weiteren Bericht die Schutzklausel im Bereich Justiz und Inneres zu aktivieren, ist nicht schlüssig. Vielmehr müssen dort, wo Bulgarien und Rumänien die erforderlichen Bedingungen noch nicht vollständig erfüllen, von der ersten Minute des Beitritts an die Schutzklauseln wirken.
Im Einzelnen dürfen deutsche Staatsangehörige nicht aufgrund eines europäischen Haftbefehls an Bulgarien oder Rumänien ausgeliefert werden. Die Anerkennung von Strafurteilen der bulgarischen und rumänischen Justiz ist vorerst auszusetzen. Zu den Datenbanken von Europol und Eurojust darf noch kein Zugang gewährt werden.
Wir haben durchgesetzt, dass die Koalitionsfraktionen in einem gemeinsamen Antrag darauf drängen, dass vom Beginn des Beitritts an Schutzmaßnahmen erforderlich sind, sollten die von der Kommission genannten Defizite nicht bis zum 1. Januar 2007 beseitigt sein. Die Bundesregierung wird deshalb in diesem Antrag ersucht, falls erforderlich von ihrem Recht Gebrauch zu machen, bei der Kommission die Festsetzung von Schutzmaßnahmen zu beantragen.
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