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Dobrindt: Keine Regulierung für neu entstehende Märkte!

Berlin (ots)

Zur Regulierungsfreistellung für neue Märkte im
Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) erklärt 
der wirtschaftspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen 
Bundestag, Alexander Dobrindt:
Mehrere Telekommunikationsunternehmen in Deutschland haben 
angekündigt, in den Aufbau eines glasfaserbasierten 
Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzes (VDSL) investieren zu wollen. Um 
diese Investitionen zu unterstützen, hat die Bundesregierung einen 
Gesetzesvorschlag von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos 
beschlossen, wonach die durch solche Investitionen entstehenden neuen
Märkte in eine Marktregulierung in der Regel nur einbezogen werden 
sollen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass anderenfalls 
die Entwicklung eines nachhaltig wettbewerbsorientierten Marktes 
langfristig behindert wird.
Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag unterstützt dieses 
Gesetzesvorhaben ausdrücklich nach der öffentlichen Anhörung im 
Wirtschaftsausschuss. Es ist nunmehr offensichtlich, dass die neuen 
High-Speed-Breitbandnetze eine Vielzahl von innovativen Diensten und 
Anwendungen ermöglichen werden. Die neue Netz-Infrastruktur ist eine 
zwingende Voraussetzung für das Entstehen der neuen Märkte.
Deutschland braucht diese Investitionen in einen der wichtigsten 
Zukunftsmärkte. Davon werden bedeutende Impulse für wachsende 
Beschäftigung in unserem Land ausgehen. Dadurch kann Deutschland im 
weltweiten Standortwettbewerb mit führenden Breitbandnationen 
gleichziehen.
Die investierenden Unternehmen tragen aber ein beachtliches 
wirtschaftliches Risiko. Die CSU-Landesgruppe hat daher Verständnis 
für die Forderung der investitionsbereiten Unternehmen, die Erfolge 
der Investitionen nicht noch zusätzlich durch Regulierungseingriffe 
zu gefährden. Daher wird sich die CSU-Landesgruppe dafür einsetzen, 
dass der Entwurf noch an entscheidenden Stellen konkretisiert wird. 
Insbesondere muss in das Gesetz eine klare Definition aufgenommen 
werden, was genau ein neuer Markt ist.
Eine Konkretisierung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung steht 
überdies im Einklang mit europäischem Recht. Zum einen sieht die 
einschlägige EU-Rahmenrichtlinie vor, effiziente 
Infrastrukturinvestitionen zu fördern und Innovationen zu 
unterstützen. Zum anderen ist es nach EU-Recht möglich neue Märkte 
von der Regulierung auszunehmen. Die EU-Kommission stellte in einem 
Arbeitspapier vom Juni 2006 auch selbst fest, dass eine Regulierung 
neu entstehender Märkte jedenfalls in der Anfangszeit nicht sinnvoll 
ist. Vor diesem Hintergrund ist die Ablehnung des deutschen 
Gesetzesvorhabens durch EU-Kommissarin Viviane Reding ebenso wie ihre
Forderung, das neue Netz müsse von Anfang an reguliert werden, völlig
unverständlich.

Kontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

Original-Content von: CSU-Landesgruppe, übermittelt durch news aktuell

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