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Fahrenschon: Nachhaltigkeit im Grundgesetz verankern

Berlin (ots)

Anlässlich des heutigen Beginns der Verhandlung des
Bundesverfassungsgerichts über die Klage der Bundestagsfraktionen 
CDU/CSU und FDP zum Bundeshaushalt 2004, erklärt der haushalts- und 
finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen 
Bundestag, Georg Fahrenschon:
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich heute mit dem rot-grünen
Bundeshaushalt des Jahres 2004. Der Normenkontrollantrag war von 293 
Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und FDP eingebracht worden. Grund 
war der wiederholte Verstoß gegen Artikel 115 Grundgesetz, nach dem 
die Neuverschuldung grundsätzlich nicht die Investitionssumme 
übersteigen dürfe.
Grundsätzlich geht es bei der Klage darum, einer rechtlichen 
Schieflage abzuhelfen. Daher ist die Verfassungsklage, die von den 
damaligen Oppositionsfraktionen CDU/CSU und FDP im Deutschen 
Bundestag eingebracht wurde, kein alter Hut, sondern nach wie vor 
aktuell.
Zwar ist die Neuverschuldung mittlerweile wieder gesunken, 
hinsichtlich der Gesamtverschuldung und der damit verbundenen 
Zinsbelastung, gibt es jedoch aus Haushaltsgesichtspunkten keinen 
Grund für Entwarnung. Die am heutigen Mittwoch beginnende Verhandlung
ist daher zwar sicher nichts Alltägliches und wird voraussichtlich 
rückwirkend keine finanziellen Folgen haben, das Urteil des Zweiten 
Senats, das voraussichtlich in einigen Monaten vorliegen wird, könnte
jedoch weit reichende Auswirkungen haben, was die künftige 
Aufstellung des Haushalts angeht.
Notwendig ist es, wenn insbesondere für wirtschaftlich gute Zeiten
im Grundgesetz ein Nachhaltigkeitsgebot verankert wird. Dies muss im 
Zuge der Föderalismus-Reform II gelöst werden.

Pressekontakt:

Kontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 24 27
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

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