CSU-Landesgruppe
Fahrenschon: Verbesserte Unternehmensteuerreform
Berlin (ots)
Anlässlich der heute im Bundeskabinett beschlossenen Reform der Unternehmensbesteuerung erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Georg Fahrenschon:
Die Unternehmensteuerreform ist wichtig für Deutschland und die deutsche und bayerische Wirtschaft. Die Steuerbelastung für GmbHs und AGs soll von bisher ca. 38,7 % auf 29,8 % sinken. Auch für Personengesellschaften ist die Möglichkeit vorgesehen, auf einbehaltene Gewinne nur diesen niedrigen Steuersatz zu zahlen. Damit wird Deutschland im internationalen Vergleich der Steuersätze wieder konkurrenzfähig.
Im Vorfeld der Erstellung der Kabinettsvorlage ist es gelungen, wichtige Verbesserungen für die Unternehmen und Kommunen durchzusetzen: Der Sofortabzug der geringwertigen Wirtschaftsgüter wird erleichtert. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 100 EUR können bei allen Einkunftsarten sofort abgeschrieben werden. Bei den Gewinneinkunftsarten werden geringwertige Wirtschaftsgüter von 101 EUR bis 1000 EUR in ein Sammelkonto mit 5-jähriger Abschreibungsdauer eingebucht. Im Bereich der Vermietung und Verpachtung und nichtselbständigen Tätigkeit bleibt es wie bisher bei der Sofortabschreibungsmöglichkeit bis zu 410 EUR. Der pauschalierte Finanzierungsanteil bei Leasingraten und Mietzahlungen für bewegliche Wirtschaftsgüter konnte von 25 % auf 20 % reduziert werden. Die reine Lizenzweitergabe (z.B. Betriebssysteme und Software-Pakete beim Verkauf von Computern) wird bei der Zurechnung auf die Gewerbesteuer ausgenommen. Weitere Erleichterungen betreffen die Anwendung des Fremdvergleichs bei der Beurteilung von Funktionsverlagerungen.
Wir werden jetzt im Gesetzgebungsverfahren genau darauf achten, dass die Bedürfnisse des Mittelstandes berücksichtigt werden.
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