CSU-Landesgruppe
Hofbauer
Dr. Friedrich
Rupprecht: Die Gemeinschaftsaufgabe "Regionale Wirtschaftsförderung" muss erhalten und dauerhaft finanziert werden!
Berlin (ots)
Anlässlich der Reise des Unterausschusses "Regionale Wirtschaftsförderung" in die ostbayerischen Grenzregionen erklären der für Kommunalpolitik zuständige Arbeitskreisvorsitzende der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Klaus Hofbauer, der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Friedrich und der stellvertretende Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, Albert Rupprecht:
Die Gemeinschaftsaufgabe "Regionale Wirtschaftsförderung" ist ein voller Erfolg und muss fortgesetzt werden.
Auf Einladung der CSU-Bundestagsabgeordneten besuchten die Mitglieder des Unterausschusses vom 1. - 3. April 2007 mehrere Unternehmen in den bayerischen Grenzregionen zu Tschechien. In zahlreichen Gesprächen mit Unternehmern, Vertretern der Wirtschaftsverbände und Kommunalpolitikern kam man übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die Gemeinschaftsaufgabe das Förderinstrument mit der höchsten Rendite auf das eingesetzte staatliche Kapital ist. Mit ihrer Hilfe konnten zahlreiche Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten und neu geschaffen sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen durch Innovationen und neu-en Technologien entscheidend verbessert werden.
Die Unternehmer vor Ort belegten überzeugend, dass sich die Gemeinschaftsaufgabe zum zentralen Förderinstrument entwickelt hat, um den wirtschaftlichen Strukturwandel in den Regionen nachhaltig zu beeinflussen. Die Gemeinschaftsaufgabe hat einen entscheidenden Anteil an den Bemühungen, die teilweise drastisch unterschiedlichen Rahmenbedingungen zu den neuen Mitgliedsländern auszugleichen.
Durch den Einsatz der CSU-Landesgruppe bei den letzten Haushaltsverhandlungen konnte erreicht werden, dass die finanziellen Mittel der Gemeinschaftsaufgabe "Regionale Wirtschaftsförderung" um 50 Mio. Euro verstärkt wurden. Das ist der richtige Weg. Um den Erfolg in den nächsten Jahren fortsetzen zu können, müssen auch im nächsten Haushaltsjahr der Gemeinschaftsaufgabe ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.
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