CSU-Landesgruppe
Fahrenschon: Unternehmensteuerreform verabschiedet
Signal für Investoren - Kommunen gewinnen
Berlin (ots)
Anlässlich des heutigen Abschlusses der Reform der Unternehmensbesteuerung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Georg Fahrenschon:
Mit der Reform der Unternehmensbesteuerung wird eine der wichtigsten wirtschafts- und finanzpolitischen Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Das Gesetz wird, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Damit gelingt es, den Abschluss des Gesetzes ein halbes Jahr vor dem Inkrafttreten zu erreichen, was der Wirtschaft, den Betrieben und der Verwaltung genügend Zeit gibt, sich auf die neuen Regelungen einzustellen. Im Laufe der parlamentarischen Beratungen und den abschließenden Berichterstattergesprächen konnte die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag noch entscheidende Verbesserungen durchsetzen:
Die Gesamtbelastung aus Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidarzuschlag sinkt ab 1. Januar 2008 auf 29,8 %. Damit liegen die deutschen Steuersätze wieder im europäischen Mittelfeld. Die steuerliche Attraktivität des Standortes Deutschlands für in- und ausländische Investoren wird erhöht. Um "Waffengleichheit" mit den Kapitalgesellschaften herzustellen und auch die Investitionskraft und die Eigenkapitalbasis des Mittelstands zu stärken, werden in Zukunft einbehaltene Gewinne in Personengesellschaften dem gleichen Steuersatz wie Körperschaften (Thesaurierungsbegünstigung) unterworfen.
Die Zinsschranke trifft durch die Freigrenze Kreditfinanzierungen erst ab einer Größenordnung von 20 Mio. Euro. Bei der Beschränkung des Zinsabzugs auf 30 % des Gewinns vor Steuern und Zinsaufwendungen (EBIT) konnte diese Ausgangsgröße um Abschreibungen (EBITDA) erweitert werden. Damit wird der Notwendigkeit Rechnung getragen, dass Investitionen teilweise auch fremdfinanziert werden müssen.
Die Investitionsabzugsregelung des § 7g EStG sah vor, dass bilanzierende Betriebe mit einem Gewinn bis 210.000 Euro bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines beweglichen Wirtschaftsguts in den nächsten zwei Jahren gewinnmindernd abziehen können. Hier konnte das Größenmerkmal auf 235.000 Euro erhöht werden und die Investitionsfrist auf drei Jahre verlängert werden. Die Zweckbestimmung bei der geplanten Investition wurde weicher ausgestaltet, so dass sinnvolle Investitionsentscheidungen bei geändertem wirtschaftlichen Umfeld möglich bleiben. Mit den vorgesehenen Nachbesserungen wird die vom Bundeswirtschaftsministerium identifizierte Mittelstandsdelle beseitigt. Für den Bereich der Landwirtschaft konnte durchgesetzt werden, dass die Betriebsgröße des Betriebs nicht mehr durch den Wohnungswert des Landwirts beeinflusst wird, was den relevanten Einheitswert um bis zu 90 % entlastet.
Die Kommunen werden bei der Mitfinanzierung der Unternehmensteuerreform verschont und können stattdessen schon im ersten Jahr mit 70 Millionen Euro Mehreinnahmen rechnen:
Die Gewerbesteuer umfasst in Zukunft nicht mehr die streitanfällige 50 % Hinzurechnung von sog. Dauerschuldzinsen, sondern eine 25 % Hinzurechnung aller Zinsen und der Finanzierungsanteile aus Mieten, Pachten, Leasingraten (pauschal 20 % bei Mobilien und 25 % bei Immobilien).
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Senkung der Bürokratiekosten durch die Veränderung der steuerlichen Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter. Der ursprünglich vorgesehene absolute Betrag von nur noch 60 Euro wurde auf 150 Euro angehoben. Darüber hinaus werden Wirtschaftsgüter bis 1.000 Euro im Rahmen einer Poolabschreibung generell über fünf Jahre abgeschrieben. Eine entscheidende Erleichterung für die Betriebe ist, dass die Ansätze in der Handelsbilanz und der Steuerbilanz nun die gleichen sind. Private Anschaffungen sowie der Viehbestand in der Land- und Forstwirtschaft sind von der Absenkung der GwG-Grenze nicht betroffen.
Ab 1. Januar 2009 wird eine Abgeltungssteuer eingeführt für Kapitalerträge und private Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen und Termingeschäften, nicht aber aus Immobilienverkäufen. Der Abgeltungssteuersatz von 25 % ist attraktiv für Anleger. Wer persönlich einen geringeren Steuersatz hat, optiert gegen die Abgeltung und erhält die von der Bank zu viel einbehaltene Steuer vom Finanzamt zurück. Die Abgeltungssteuer stellt Kapitalerträge bis auf wenige Ausnahmen von der stark kritisierten Kontenabfrage frei.
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