CSU-Landesgruppe
Mayer: Werbung für terroristische Vereinigung muss strafbar sein
Berlin (ots)
Zum Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. Mai 2007 über die fehlende Strafbarkeit der Werbung für terroristische Vereinigungen erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Der Bundesgerichtshof hat mit seiner kürzlich getroffenen Entscheidung zur Vorschrift des § 129a Strafgesetzbuch eine bedenkliche Strafbarkeitslücke aufgedeckt. Demnach ist das Werben für terroristische Organisationen wie Al-Quaida, die Recht-fertigung ihrer Ziele oder auch die Verherrlichung der von ihr begangenen Straftaten als solche nicht mehr als Unterstützung terroristischer Vereinigungen strafbar. Dies, so stellt das Gericht klar, ist die Folge einer Änderung der entsprechenden Strafvorschrift durch die frühere rot-grüne Bundesregierung im Jahre 2002. Strafbar macht sich seitdem nur noch, wer gezielt um Mitglieder oder Unterstützer einer konkreten terroristischen Vereinigung wirbt.
Die Konsequenzen der Gesetzesänderung von 2002 werden durch diese Entscheidung mehr als deutlich. Im vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte der Beschuldigte in einer Vielzahl von Fällen im Internet Audio- und Videobotschaften verbreitet, in denen zum Dschihad aufgerufen und Terroranschläge gerechtfertigt wurden. Der Bundesgerichtshof hatte über die Fortdauer der Untersuchungshaft für den Beschuldigten zu entscheiden. Auch wenn im konkreten Fall der Haftbefehl vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde, weist das Gericht ausdrücklich darauf hin, dass etwa der Aufruf zum "heiligen Krieg" oder zu nicht näher bezeichneten terroristischen Aktivitäten derzeit straffrei ist. Bei einer nur geringfügig anderen Fallgestal-tung hätte der Beschuldigte frei gelassen werden müssen. Es wird nun unverzüglich zu klären sein, welche Konsequenzen aus dieser Entscheidung zu ziehen sind. Es ist nicht hinnehmbar, dass in Deutschland straffrei für Al-Quaida oder den Dschihad geworben werden darf.
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