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BDU-Präsident: Zuwanderungsgesetz im Vermittlungsausschuss verabschieden
Redley: Bedenken der Opposition ernster nehmen - Europäische und internationale Dimension mehr beachten

Berlin (ots)

Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher
Unternehmensberater BDU e.V., Rémi Redley, fordert Bundesregierung
und Opposition auf, das Zuwanderungsgesetz im Falle eines
Bundesrat-Vetos noch in Rahmen eines Vermittlungsverfahrens zwischen
Bundesrat und Bundestag zu verabschieden. Denn angesichts eines
weiterhin bestehenden Bedarfs an hochqualifiziertem Personal könne
sich das Land eine weitere zeitliche Verschiebung des Gesetzes in die
nächste Wahlperiode nicht leisten. Er teilt dabei allerdings Bedenken
der Opposition, einige Regelungen des Gesetzes seien zu "unpräzise".
Die von beiden Seiten erhobene Drohung, ein Vermittlungsverfahren
zwischen Bundesrat und Bundestag komme im Falle eines Vetos des
Bundesrats nicht in Betracht, hält Redley für "wenig klug". Derartige
Ankündigungen ließen nur auf das Fehlen einer ernsthaften
Bereitschaft schließen, um des Konsenses willen weitergehende
Abstriche an den eigenen Vorschlägen zu machen, kritisiert Redley den
derzeitigen Verhandlungsstand. Ein derartiger Konsens sei aber
weiterhin geboten, denn der Bedarf der deutschen Wirtschaft an
hochqualifizierten Fachkräften aus dem EU-Ausland bleibe unabhängig
von den politischen Grabenkämpfen in absehbarer Zeit bestehen.
"Sicherlich kann - und damit setze ich mich bewusst in Widerspruch zu
Teilen der deutschen Wirtschaft - ein erheblicher Teil des
Arbeitskräftebedarfs auch aus der Mitte der über vier Millionen
Arbeitslosen oder aus dem EU-Inland gedeckt werden. Dieses gilt
allerdings nicht immer für Spezialisten", meint Redley mit Blick auf
die Erfahrungen seiner Branche. Denn nicht alle geforderten
Qualifikationen und beruflichen Erfahrungen seien durch Trainings-
und Umschulungsmaßnahmen der Weiterbildungsanbieter erlernbar.
Allerdings müssten einige Bedenken der Opposition ernster als
bisher genommen werden. " Mangelnde Integration hier lebender
Ausländer, illegale Einwanderung oder falsch gesteuerte Zuwanderung
im Niedriglohnbereich bergen ebenfalls das Risiko späterer
volkswirtschaftlicher Schäden", so der BDU-Präsident. Einige Punkte
im Gesetzentwurf müssten daher noch weiter präzisiert werden. Er
denke dabei etwa an die unklar gefasste "Härtefallregelung" oder die
vagen Ausnahmen bei der Höchstgrenze des Nachzugsalters. Auch die
zeitlich relativ kurze Verpflichtung zur Teilnahme an
Integrationsleistungen sollte noch einmal überdacht werden.
Keiner der politischen Akteure habe zudem die europäische und
internationale Dimension der Zuwanderungsfrage genügend beachtet. "Es
scheint mir, dass sich die Politik hier immer noch als rein
nationalstaatlicher Entscheidungsträger sieht", befürchtet Redley.
Die Erweiterung der Europäischen Union und die damit einhergehenden
Teil-Liberalisierungen im Gewerbe- und Ausländerrecht sowie das
Bedürfnis nach einer europäischen Asylregelung würden in der jetzigen
Diskussion noch völlig ausgeblendet. Auch das Gebot der Erleichterung
kurzfristiger Ein- und Ausreisen von Spezialisten aus
Schwellenstaaten wie Brasilien oder Marokko, das zur Zeit im Rahmen
der GATS-Verhandlungen diskutiert werde, sei in der deutschen
Diskussion nicht genügend berücksichtigt worden. "Ich bin mir aber
sicher, dass alleine mit dem Abschluss des weltweiten
Dienstleistungsabkommen GATS die Diskussion wieder neu geführt werden
muss", meint Redley.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Klaus Reiners (Pressesprecher),
Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn und
Kronprinzendamm 1, 10711 Berlin
Tel.: 0228/9161-20 oder eMail:  rei@bdu.de

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