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BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen

BDU begrüßt Vorschläge für Abgeltungssteuer auf Aktien
Einheitliche Besteuerung in Europa ist Voraussetzung - Gespräche mit Schweiz und anderen vorantreiben

Berlin/Bonn (ots)

Der Bundesverband Deutscher
Unternehmensberater BDU e.V. unterstützt Vorschläge von
Bundesfinanzminister Eichel, auf Aktiengewinne einen pauschalen
Steuersatz von fünfzehn Prozent zu erheben. "Damit orientiert sich
die Bundesregierung auch an Vorschlägen des BDU von Anfang letzten
Jahres", betont BDU-Präsident Rémi Redley. Notwendig sei aber nach
wie vor, dass eine gleiche oder wenigstens ähnliche Besteuerung
flächendeckend in ganz Europa gelte. Der Verband fordert die
Bundesregierung daher zu verstärkten Initiativen auf, die
verbleibenden Steueroasen zumindest innerhalb Mitteleuropas zu
schließen.
Redley erwartet vom unionsbestimmten Bundesrat eine Zustimmung zu
den Regierungsplänen, jedenfalls dann, wenn sichergestellt sei, dass
mit der Pauschalversteuerung auch tatsächlich alle Ansprüche des
Fiskus erfüllt seien und von der Bundesregierung Initiativen zu einer
europaweit einheitlichen Besteuerung zugesagt würden. Denn schon vor
zwei Jahren habe das Bayerische Finanzministerium einem derartigen
Modell zugestimmt. "Wird es nun so umgesetzt, dann darf sich der
Bundesrat seiner gesamtstaatlichen Verantwortung nicht entziehen",
mahnt der BDU-Präsident, der zugleich an der Spitze des europäischen
Beraterdachverbandes FEACO (European Federation of Management
Consulting Associations) steht.
Nach Ansicht des Verbandes sollten die Kreditinstitute den
vorgesehenen fünfzehnprozentigen Anteil an den Kapitaleinkünften
ihres Kunden als Zinssteuer direkt bei der Auszahlung der
Kapitalerträge abziehen und anonym an den Fiskus überweisen. "Damit
müssen dann aber auch sämtliche Zinssteuerforderungen pauschal
abgegolten sein und dürfen bei der individuellen Besteuerung nicht
mehr berücksichtigt werden", so Redley.
Eine Pauschalsteuer werde einen erhöhten Anreiz zur
Steuerehrlichkeit schaffen, das Bankgeheimnis werde weiter gewahrt
und Kapitalflucht eher vermieden. Auch werde das Steuersystem
vereinfacht. Das belegten positive Erfahrungen in Österreich. Zur
Steuergerechtigkeit trage sie jedoch nur bei, wenn Steueroasen wie
die Schweiz nicht weiter als Ausweichsteuerland fungierten. "Der
Ehrliche bleibt weiterhin der Dumme, wenn die Bundesregierung hier
fünfzehn Prozent abzieht, aber nur ein paar Autostunden weiter die
Ziele des Fiskus ausgehebelt werden", befürchtet Redley. Der BDU
dränge daher auf ein bilaterales Rechtshilfeabkommen mit der Schweiz
und anderer sowie deren Einbindung in ein einheitliches EU-weites
Besteuerungsabkommen über Kapitalerträge.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Klaus Reiners (Pressesprecher), 
Tel.: 0228/9161-20 oder 
eMail:  rei@bdu.de
Zitelmannstraße 22, 
53113 Bonn und
Kronprinzendamm 1, 
10711 Berlin

Original-Content von: BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen, übermittelt durch news aktuell

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