BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen
Klarheit: Unternehmensberater begrüßen die Wiedereinführung der Steuerfreiheit des Sanierungsgewinns
Bonn/Berlin (ots)
Finanzminister Eichel schafft mit Steuerstundung deutliche Erleichterung für die Sanierung von Unternehmen - Langjährige BDU-Forderungen in vollem Umfang erfüllt
Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. begrüßt die Wiedereinführung der Steuerfreiheit des Sanierungsgewinns in einem jetzt veröffentlichten Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF: IV A 6 - S 2140 - 8/03). Minister Hans Eichel habe endlich erkannt, dass die seit 1.1.1998 durch die Streichung des § 3 Nr. 66 im Einkommenssteuergesetz (EStG) geltende Regelung, den Sanierungsgewinn steuerlich voll abzuschöpfen, völlig ungeeignet für die Rettung krisengeschüttelter Unternehmen gewesen sei. Mit der Neuregelung sieht der BDU seine langjährigen Forderungen nach einer sanierungsfreundlichen Lösung in vollem Umfang erfüllt. Sie sieht nunmehr vor, dass im Sanierungsfall die Steuer auf Antrag des Steuerpflichtigen gestundet und später ganz erlassen werden kann.
Der Vorsitzende des BDU-Fachverbandes Sanierungs- und Insolvenzberatung, Dr. Paul J. Gross: "Wir sind froh, dass dieses Hemmnis endlich vom Tisch ist. Die Eigensanierung der Unternehmen wird erleichtert und wir können in der Sanierungspraxis künftig häufiger wieder das Unternehmensgefüge erhalten." Gerade in der derzeitigen schwierigen wirtschaftlichen Situation mit zahlreichen Sanierungsfällen bringe die Neuregelung für die Sanierer eine Entlastung.
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