BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen
BDU: Vergabepraxis von Beratungsprojekten in der öffentlichen Hand ist rechtlich ausreichend geregelt
Bonn (ots)
Thema wird zur politischen Profilierung missbraucht - Kriterienkatalog der VOF bietet fundierte Regeln für die Vergabepraxis
In der momentan kontrovers geführten Diskussion über Beraterverträge und Beratungsprojekte mit der öffentlichen Hand vermisst der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. eine fundierte und sachgerechte Auseinandersetzung. Bei vielen Äußerungen der letzten Tage entstehe massiv der Eindruck, als solle das Thema zur politisch motivierten Profilierung und zum politischen Schlagabtausch missbraucht werden. Dabei zeichneten einzelne Politiker wieder besseren Wissens ein Bild , als würden öffentliche Beratungsaufträge in der Regel nach 'Gutsherrenart' vergeben. Die Vergabe und Durchführung von Beratungsprojekten obliege aber festgesetzten Kriterien, die in der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) hinlänglich verankert seien und in der Vergabepraxis weitgehend berücksichtigt würden. Auf diese rechtlichen Vorgaben habe der BDU stets hingewiesen und an deren praxisnaher Ausgestaltung mitgewirkt. Regelmäßig gebe der Branchenverband aktualisierte Empfehlungen an Öffentliche Auftraggeber, wie der Ablauf des Vergabeprozesses fair und rechtlich einwandfrei organisiert werden könne. Insofern sollte die aktuelle, aber sachgerecht zu führende Diskussion aus Sicht des Verbandes dazu führen, die bestehenden Kriterien der VOF noch intensiver bei der Zusammenarbeit mit Unternehmensberatern zu berücksichtigen.
Gleichzeitig wehrt sich der BDU dagegen, dass von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse das Management-Consulting als "Guru-Beratung" tituliert werde. Das Beratungsvolumen der Öffentlichen Auftraggeber von rund einer Milliarde Euro im Jahr 2002 sei sicher nicht in 'zwielichtige Gurus' investiert worden, sondern in zukunftsorientierte und effizienzsteigernde Beratungsprojekte wie zum Beispiel die Einführung von professionellen Controllingsystemen. Die Arbeit der Unternehmensberater trage damit erheblich dazu bei, Einsparungen in den Haushalten der öffentlichen Hand zu erzielen und der Verschwendung von Steuergeldern entgegen zu wirken.
Die Zusammenarbeit mit Unternehmensberatern sei in Deutschland seit 50 Jahren fester Bestandteil der arbeitsteiligen Wirtschaft und diene dem Zukauf von zusätzlichem Know-how und der Kapazitätserweiterung. "Die Autoreparatur überlässt man ja schließlich auch dem Fachmann, warum soll das bei der Lösung von komplexen betriebswirtschaftlichen Problemen anders sein", sagte BDU-Geschäftsführer Christoph Weyrather heute in Bonn.
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