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BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen

BDU: Gründung einer Limited-Gesellschaft sollte eingehend überlegt und geprüft werden

Bonn (ots)

Fehleinschätzungen und unzureichende Kenntnisse bei
   Gründungswilligen können zu gravierenden Nachteilen führen -
   Unsicherheiten in der Haftungsfrage belasten den Ruf der
   Gesellschaftsform in Deutschland
Vor dem Hintergrund steigender Angebote von Vermittlungsagenturen
auf Unterstützung bei der Gründung einer britischen
Limited-Gesellschaft (Ltd. = limited company by shars) für den
Geschäftsbetrieb in Deutschland, rät der Bundesverband Deutscher
Unternehmensberater BDU e.V. dem Mittelstand zu mehr Vorsicht. Gerade
Neu-Unternehmer unterlägen bei einer zu oberflächlichen Prüfung der
Gefahr eines vorschnellen Gründungsabschlusses. Einmal gemachte
Fehler führten aber zu gravierenden Nachteilen bei der
Fortbestehensprognose der Unternehmen. "Viele Gründungswillige sind
sich der weitrechenden Konsequenzen nicht bewusst, die mit einer Ltd.
verknüpft sind. Den auf den ersten Blick vor allem im Vergleich zur
GmbH günstigen Gründungskosten, stehen zum Beispiel hohe Aufwendungen
für Folgekosten, die nach englischem Recht fällig werden können,
gegenüber", so BDU-Präsident Rémi Redley. Auch sei die Ltd. mit einem
Stammsitz in Großbritannien nicht vollständig - wie nicht selten
behauptet - der deutschen Rechtsordnung entzogen. Die Gründer sollten
sich daher bei unabhängigen Experten vor ihrer Entscheidung umfassend
über Für und Wider der Gesellschaftsform informieren.
Für den bislang weniger guten Ruf der Limited-Gesellschaften in
Deutschland sorge nicht zuletzt das mangelnde Haftungskapital, da ein
Stammkapital von nicht einmal zwei Euro ausreiche. "Bei
Finanzierungsverhandlungen mit den Banken steht dann ganz schnell die
Kreditwürdigkeit auf dem Spiel", sagt Albrecht Huber, Vorsitzender
des BDU-Fachverbandes Unternehmensgründung und
Unternehmensentwicklung. Aber auch Kunden und Zulieferer stünden der
Ltd. oft skeptisch gegenüber und diese Vorbehalte könnten die
Geschäftsbeziehung durchaus belasten.
Vielen Gründungswilligen sei darüber hinaus nicht klar, dass eine
Limited-Gesellschaft mit einer Niederlassung oder Betriebsstätte in
Deutschland wie eine GmbH zur Gewerbe und- Körperschaftssteuer
veranlagt würde. Auch die in Großbritannien geltenden strengen
Veröffentlichungspflichten, bei der beispielsweise jährlich ein
Geschäftsbericht beim dortigen Handelsregister einzureichen sei,
müssten berücksichtigt werden. Weiterhin müsste regelmäßig eine
Gewinn- und Verlustrechnung vorgelegt werden. Hier müssten erhebliche
Kosten für externen Rechtsrat einkalkuliert werden. Grundsätzlich
sollten vor einer Gründungsentscheidung alle alternativen
Unternehmensformen unter Berücksichtigung des Businessplans sowie
Festlegungen der Unternehmensziele, -strategien und -kultur
sorgfältig und individuell geprüft werden.
Hintergrund: Insbesondere mit Urteilen aus den Jahren 2002/2003
hat der Europäische Gerichtshof klar gestellt, dass neue
Unternehmensrechtsformen wie die der englischen Limited in der
gesamten EU voll anerkannt werden müssen. Der Bundesgerichtshof hat
sich dieser Rechtsauffassung angeschlossen. Damit kann auch in
Deutschland diese Gesellschaftsform gewählt werden, selbst dann, wenn
im Herkunftsland (Großbritannien) keine Geschäfte getätigt werden.
Im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. sind zur
Zeit rund 15.200 Unternehmensberater und Personalberater organisiert,
die sich auf weit über 500 Management-, IT- und
Personalberatungsfirmen verteilen. Die Mitgliedsunternehmen erzielten
2003 einen Gesamtumsatz von ca. drei Milliarden Euro.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Klaus Reiners (Pressesprecher)
Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn und Kronprinzendamm 1, 10711 Berlin
Tel.: 0228/9161-20 und eMail:  rei@bdu.de

Original-Content von: BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen, übermittelt durch news aktuell

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