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Machtwort des Kanzlers: Bundesregierung auf dem Weg zum nächsten europäischen Dammbruch für Menschen- und Kinderrechte

Osnabrück (ots)

Medienberichten zufolge wird die Bundesregierung ihre Enthaltung bei der sogenannten Krisenverordnung auf EU-Ebene aufgeben. Bundeskanzler Scholz hat Berichten zufolge bei der heutigen Kabinettsitzung ein Machtwort gesprochen und entschieden, dass die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Krisenverordnung in Brüssel "nichts aufhalten" werde. Damit hat der Bundeskanzler einen weiteren massiven Dammbruch für allgemeingültige Kinder- und Menschenrechte in der EU zu verantworten.

Mit der Krisenverordnung sollen in Fällen von "Krise", "Instrumentalisierung" und "Force Majeure" Verzögerungen von Registrierungen, die Verlängerung von Grenzverfahren sowie massive Absenkungen bei den Unterbringungs- und Aufnahmestandards möglich werden. Dabei überschreitet die Bundesregierung besonders gegenüber Kindern und Jugendlichen die nächste rote Linie - für sie sieht die Krisenverordnung keinerlei Ausnahmen vor. Das bedeutet, dass auch unbegleitete Kinder und Jugendliche aus Ländern mit hohen Anerkennungsquoten wie Syrien und Afghanistan künftig bis zu 20 Wochen an den Außengrenzen in Lagern unter Haft oder haftähnlichen Bedingungen ihr Asylverfahren bestreiten könnten. Auch und insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung sich nach Einigung im Juni in einer Zusatzerklärung vermerken ließ, dass für sie Ausnahmen vom Grenzverfahren für Minderjährige und ihre Familienangehörigen sehr wichtig blieben, ist dies unhaltbar.

"Es ist unfassbar, dass Kanzler Scholz insbesondere nach der massiven menschen- und kinderrechtlichen Kritik an den Reformplänen zum gemeinsamen europäischen Asylsystem im Juni eine Zustimmung der Bundesregierung zur Krisenverordnung erzwingt. Die Krisenverordnung gibt einzelnen Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, einen Notstand auszurufen und so die massiven Menschenrechtsverletzungen, die wir aktuell bereits in den Außengrenzländern beobachten, europarechtlich legitimiert weiterzuführen. Man bekämpft Menschenrechtsverletzungen nicht, indem man ihnen einen gesetzlichen Rahmen gibt. Das individuelle Recht auf Asyl, die Genfer Flüchtlingskonvention und die UN-Kinderrechtskonvention gelten auch weiterhin an den europäischen Außengrenzen. Eine Einigung auf eine Krisenverordnung in Brüssel stellt das ein weiteres Mal offen in Frage," sagt Sophia Eckert, Asyl- und Migrationsexpertin bei terre des hommes.

Im Juni hatte terre des hommes gemeinsam mit 54 weiteren deutschen Organisationen die Bundesregierung in einem gemeinsamen Appell aufgefordert, gegen die Krisen-Verordnung zu stimmen. Ein ähnlicher Appell auf europäischer Ebene wurde von mehr als 100 Organisationen EU-weit getragen.

Pressekontakt:

Wolf-Christian Ramm, Telefon: 01 71 / 672 97 48, E-Mail: c.ramm@tdh.de,
www.tdh.de

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