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Lenzing AG

EANS-Hauptversammlung: Lenzing AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Lenzing Aktiengesellschaft ("Gesellschaft")
mit dem Sitz in Lenzing
FN 96499 k
ISIN: AT 0000644505



E i n l a d u n g



zu der am Mittwoch, 24. April 2013, um 11.00 Uhr (MESZ) im Radisson BLU Palais
Hotel
Vienna (Festsaal), Parkring 16, 1010 Wien, stattfindenden

69. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre unserer Gesellschaft

Tagesordnung:


   1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht und dem
      Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses mit dem
      Konzernlagebericht jeweils zum 31.12.2012, des Vorschlags für die
      Gewinnverwendung sowie des Berichtes des Aufsichtsrates über das
      Geschäftsjahr 2012


   2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2012
      ausgewiesenen Bilanzgewinnes

   3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
      Geschäftsjahr 2012


   4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
      das Geschäftsjahr 2012


   5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
      Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

   6. Wahl von 3 Personen in den Aufsichtsrat


   7. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das
      Geschäftsjahr 2013



Möglichkeit der Aktionäre zur Einsichtnahme in Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 und
4 AktG (§ 106 Z 4 AktG)

Neben dem vollständigen Text dieser Einberufung und den Formularen für die
Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG sind folgende
Unterlagen ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin ab dem 03.04.2013,
auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.lenzing.com Hauptversammlung
2013 abrufbar.


         Jahresabschluss mit Lagebericht,
         Corporate-Governance-Bericht,
         Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
         Vorschlag für die Gewinnverwendung,
         Bericht des Aufsichtsrates,


        jeweils für das Geschäftsjahr 2012;

         Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. - 7.,
         Zu Tagesordnungspunkt 6.: Lebensläufe der Kandidaten für die Wahl
         in den Aufsichtsrat samt Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG.


Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung aufliegen. Auf Verlangen
erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser
Unterlagen zugesandt.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG (§ 106 Z 5
AktG)

Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf von Hundert des
Grundkapitals erreichen, in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) verlangen, dass Punkte
auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung durchgehend Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss
der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin
spätestens am 03.04.2013, zugehen.

Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen eins von Hundert des
Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in
Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands
oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden. Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft
spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am
15.04.2013, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person
gemäß § 87 Abs 2 AktG.

Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des
Konzerns sowie die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie
auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über
mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich
war.

Wir bitten die Aktionäre, Fragen, deren Beantwortung einer längeren
Vorbereitungszeit bedarf, zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an
die Gesellschaft zu richten.

Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung der vorstehenden
Aktionärsrechte genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Die Rechte der Aktionäre, die an die
Innehabung von Aktien während eines bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können
nur ausgeübt werden, wenn durch die Depotbestätigung der Nachweis der
Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum erbracht wird. Soll durch
die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär
geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein.

Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre, insbesondere gemäß
§§ 109, 110 und 118 AktG, finden sich auch auf der Internetseite der
Gesellschaft www.lenzing.com Hauptversammlung 2013.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, Beschlussvorschläge und Fragen sind an
die Gesellschaft ausschließlich per Post oder per Boten (Lenzing AG,
Werkstrasse 2, 4860 Lenzing), per Telefax (+43 (0) 7672/918-2713) oder per E-
Mail (Hauptversammlung_2013@lenzing.com; wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist) zu Handen von Mag.
Angelika Guldt zu übermitteln.

Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
gemäß § 111 AktG (§ 106 Z 6 und 7 AktG)

Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, nach dem Anteilsbesitz am Ende des
zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach
dem Anteilsbesitz am Sonntag, dem 14.04.2013, 24:00 Uhr (MESZ).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies gegenüber der Gesellschaft nachweist.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag erfolgt bei
depotverwahrten Inhaberaktien durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG. Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung hat mindestens
die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Depotbestätigungen
werden in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag durch Depotbestätigung
muss spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin am
19.04.2013, ausschließlich an eine der folgenden Adressen: per Post oder per
Boten (Oesterreichische Kontrollbank AG, Abteilung KMS / HV Operation Center 1,
Strauchgasse 1-3, 6. Stock, 1010 Wien), per Telefax (+43 (0) 1 928 90 60) oder
per E-Mail (hv.anmeldung-1@oekb.at) zugegangen sein.

Gemäß § 262 Abs 20 AktG legt die Gesellschaft fest, dass sie Depotbestätigungen
entgegen § 10a Abs 3 zweiter Satz AktG nicht über ein international
verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute
(z.B. SWIFT) dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können,
entgegennimmt.

Weitergehende Informationen über die Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft
www.lenzing.com Hauptversammlung 2013.

Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 f AktG (§ 106 Z 8
AktG)

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen.
Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und
verfügt über dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Die
Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates
darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine
ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Die Textform ist
jedenfalls ausreichend. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut
(§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für
die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der Gesellschaft
www.lenzing.com unter Hauptversammlung 2013 zur Verfügung gestellte Formular,
das auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht, verwendet
werden.

Die Vollmacht muss spätestens am 23.04.2013 um 15.00 Uhr (MESZ) ausschließlich
an eine der folgenden Adressen zugegangen sein: per Post oder Boten
(Oesterreichische Kontrollbank AG, Abteilung KMS / HV Operation Center 1,
Strauchgasse 1-3, 6. Stock, 1010 Wien), per Telefax (+43 (0) 1 928 90 60) oder
per E-Mail (hv.anmeldung-1@oekb.at; wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist). Die Vollmacht wird von
der Gesellschaft aufbewahrt werden. 

Am Tag der Hauptversammlung kann eine Vollmacht lediglich bei der Registrierung
zur Hauptversammlung am Versammlungsort übergeben werden. Die vorstehenden
Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf
der Vollmacht. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er an eine der vorstehenden
Adressen bzw. der Gesellschaft zugegangen ist.

Als besonderes kostenfreies Service für Aktionäre, die nicht persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, steht die Möglichkeit der
Vertretung durch Herrn Dr. Michael Knap vom Interessenverband für Anleger, IVA,
1130 Wien, Feldmühlgasse 22, zur Verfügung. Als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter wird Herr Dr. Michael Knap das Stimmrecht in der
Hauptversammlung ausschließlich auf Grundlage und innerhalb der Grenzen der vom
jeweiligen Aktionär erteilten Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten
ausüben. Es ist nicht zwingend, dass Aktionäre, die einen Vertreter
bevollmächtigen wollen, Herrn Dr. Michael Knap zum Vertreter bestellen. Für die
Bevollmächtigung von Herrn Dr. Michael Knap ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.lenzing.com Hauptversammlung 2013 ein spezielles
Vollmachtsformular (nur in deutscher Fassung) abrufbar. Die Herrn Dr. Knap
erteilte Vollmacht muss spätestens am 23.04.2013 um 15.00 Uhr (MESZ)
ausschließlich an eine der folgenden Adressen zugegangen sein: per Post oder
Boten (Oesterreichische Kontrollbank AG, Abteilung KMS / HV Operation Center 1,
Strauchgasse 1-3, 6. Stock, 1010 Wien), per Telefax (+43 (0) 1 928 90 60) oder
per E-Mail (hv.anmeldung-1@oekb.at; wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist). Die Vollmacht wird von
der Gesellschaft aufbewahrt werden.

Weitergehende Informationen zur Bevollmächtigung von Herrn Dr. Michael Knap
finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.lenzing.com
Hauptversammlung 2013. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten
Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter Tel.: +43 (0)1 8763343-0, per
Fax: +43 (0) 1 8763343-39 oder E-Mail:  michael.knap@iva.or.at.

Gemäß § 262 Abs 20 AktG legt die Gesellschaft fest, dass sie Erklärungen gemäß
§ 114 Abs 1 vierter Satz AktG entgegen § 10a Abs 3 zweiter Satz AktG nicht über
ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der
Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können,
entgegennimmt.

Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung
(§ 106 Z 9 AktG)

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 27.574.071,43 und ist eingeteilt in 26.550.000 auf Inhaber
lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt ein Stimmrecht. Die Gesellschaft
hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Die Gesamtzahl der im Zeitpunkt der Einberufung teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt daher 26.550.000.

Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt am 24. April 2013 um 10.45 Uhr (MESZ).

Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der Identität
am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein,
Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Wir ersuchen die Aktionäre bzw. ihre
Vertreter, in ihre Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie
die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen einzukalkulieren.


Lenzing, im März 2013
Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Lenzing AG
Mag. Angelika Guldt
Tel.: +43 (0) 7672-701-2713
Fax: +43 (0) 07672-96301
mailto:a.guldt@lenzing.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Lenzing AG
               
             A-A-4860 Lenzing
Telefon:     +43 7672-701-0
FAX:         +43 7672-96301
Email:        a.guldt@lenzing.com
WWW:         http://www.lenzing.com
Branche:     Chemie
ISIN:        AT0000644505
Indizes:     WBI, ATX, Prime Market
Börsen:      Freiverkehr: Berlin, Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

Original-Content von: Lenzing AG, übermittelt durch news aktuell

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