EANS-Hauptversammlung: Lenzing AG
Einladung zur Hauptversammlung
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Lenzing Aktiengesellschaft ("Gesellschaft") mit dem Sitz in Lenzing FN 96499 k ISIN: AT 0000644505 E i n l a d u n g zu der am Mittwoch, 24. April 2013, um 11.00 Uhr (MESZ) im Radisson BLU Palais Hotel Vienna (Festsaal), Parkring 16, 1010 Wien, stattfindenden 69. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre unserer Gesellschaft Tagesordnung: 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht und dem Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses mit dem Konzernlagebericht jeweils zum 31.12.2012, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2012 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2012 ausgewiesenen Bilanzgewinnes 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 6. Wahl von 3 Personen in den Aufsichtsrat 7. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2013 Möglichkeit der Aktionäre zur Einsichtnahme in Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG (§ 106 Z 4 AktG) Neben dem vollständigen Text dieser Einberufung und den Formularen für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG sind folgende Unterlagen ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin ab dem 03.04.2013, auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.lenzing.com Hauptversammlung 2013 abrufbar. Jahresabschluss mit Lagebericht, Corporate-Governance-Bericht, Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, Vorschlag für die Gewinnverwendung, Bericht des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2012; Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. - 7., Zu Tagesordnungspunkt 6.: Lebensläufe der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat samt Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung aufliegen. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG (§ 106 Z 5 AktG) Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf von Hundert des Grundkapitals erreichen, in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung durchgehend Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 03.04.2013, zugehen. Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen eins von Hundert des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 15.04.2013, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns sowie die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war. Wir bitten die Aktionäre, Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die Gesellschaft zu richten. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung der vorstehenden Aktionärsrechte genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Die Rechte der Aktionäre, die an die Innehabung von Aktien während eines bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn durch die Depotbestätigung der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum erbracht wird. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre, insbesondere gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG, finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.lenzing.com Hauptversammlung 2013. Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, Beschlussvorschläge und Fragen sind an die Gesellschaft ausschließlich per Post oder per Boten (Lenzing AG, Werkstrasse 2, 4860 Lenzing), per Telefax (+43 (0) 7672/918-2713) oder per E- Mail (Hauptversammlung_2013@lenzing.com; wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist) zu Handen von Mag. Angelika Guldt zu übermitteln. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 111 AktG (§ 106 Z 6 und 7 AktG) Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitz am Sonntag, dem 14.04.2013, 24:00 Uhr (MESZ). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies gegenüber der Gesellschaft nachweist. Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag erfolgt bei depotverwahrten Inhaberaktien durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung hat mindestens die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag durch Depotbestätigung muss spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin am 19.04.2013, ausschließlich an eine der folgenden Adressen: per Post oder per Boten (Oesterreichische Kontrollbank AG, Abteilung KMS / HV Operation Center 1, Strauchgasse 1-3, 6. Stock, 1010 Wien), per Telefax (+43 (0) 1 928 90 60) oder per E-Mail (hv.anmeldung-1@oekb.at) zugegangen sein. Gemäß § 262 Abs 20 AktG legt die Gesellschaft fest, dass sie Depotbestätigungen entgegen § 10a Abs 3 zweiter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (z.B. SWIFT) dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können, entgegennimmt. Weitergehende Informationen über die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.lenzing.com Hauptversammlung 2013. Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 f AktG (§ 106 Z 8 AktG) Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und verfügt über dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Die Textform ist jedenfalls ausreichend. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der Gesellschaft www.lenzing.com unter Hauptversammlung 2013 zur Verfügung gestellte Formular, das auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht, verwendet werden. Die Vollmacht muss spätestens am 23.04.2013 um 15.00 Uhr (MESZ) ausschließlich an eine der folgenden Adressen zugegangen sein: per Post oder Boten (Oesterreichische Kontrollbank AG, Abteilung KMS / HV Operation Center 1, Strauchgasse 1-3, 6. Stock, 1010 Wien), per Telefax (+43 (0) 1 928 90 60) oder per E-Mail (hv.anmeldung-1@oekb.at; wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist). Die Vollmacht wird von der Gesellschaft aufbewahrt werden. Am Tag der Hauptversammlung kann eine Vollmacht lediglich bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort übergeben werden. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er an eine der vorstehenden Adressen bzw. der Gesellschaft zugegangen ist. Als besonderes kostenfreies Service für Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, steht die Möglichkeit der Vertretung durch Herrn Dr. Michael Knap vom Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, zur Verfügung. Als unabhängiger Stimmrechtsvertreter wird Herr Dr. Michael Knap das Stimmrecht in der Hauptversammlung ausschließlich auf Grundlage und innerhalb der Grenzen der vom jeweiligen Aktionär erteilten Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten ausüben. Es ist nicht zwingend, dass Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, Herrn Dr. Michael Knap zum Vertreter bestellen. Für die Bevollmächtigung von Herrn Dr. Michael Knap ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.lenzing.com Hauptversammlung 2013 ein spezielles Vollmachtsformular (nur in deutscher Fassung) abrufbar. Die Herrn Dr. Knap erteilte Vollmacht muss spätestens am 23.04.2013 um 15.00 Uhr (MESZ) ausschließlich an eine der folgenden Adressen zugegangen sein: per Post oder Boten (Oesterreichische Kontrollbank AG, Abteilung KMS / HV Operation Center 1, Strauchgasse 1-3, 6. Stock, 1010 Wien), per Telefax (+43 (0) 1 928 90 60) oder per E-Mail (hv.anmeldung-1@oekb.at; wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist). Die Vollmacht wird von der Gesellschaft aufbewahrt werden. Weitergehende Informationen zur Bevollmächtigung von Herrn Dr. Michael Knap finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.lenzing.com Hauptversammlung 2013. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter Tel.: +43 (0)1 8763343-0, per Fax: +43 (0) 1 8763343-39 oder E-Mail: michael.knap@iva.or.at. Gemäß § 262 Abs 20 AktG legt die Gesellschaft fest, dass sie Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG entgegen § 10a Abs 3 zweiter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können, entgegennimmt. Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (§ 106 Z 9 AktG) Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 27.574.071,43 und ist eingeteilt in 26.550.000 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt ein Stimmrecht. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der im Zeitpunkt der Einberufung teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt daher 26.550.000. Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt am 24. April 2013 um 10.45 Uhr (MESZ). Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Wir ersuchen die Aktionäre bzw. ihre Vertreter, in ihre Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen einzukalkulieren. Lenzing, im März 2013 Der Vorstand Rückfragehinweis: Lenzing AG Mag. Angelika Guldt Tel.: +43 (0) 7672-701-2713 Fax: +43 (0) 07672-96301 mailto:a.guldt@lenzing.com Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: Lenzing AG A-A-4860 Lenzing Telefon: +43 7672-701-0 FAX: +43 7672-96301 Email: a.guldt@lenzing.com WWW: http://www.lenzing.com Branche: Chemie ISIN: AT0000644505 Indizes: WBI, ATX, Prime Market Börsen: Freiverkehr: Berlin, Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
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