Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Fiat-Abgasskandal: Gerichtsgutachten deutet auf Manipulation der Abgassteuerung hin
Dr. Stoll & Sauer sieht Ansatz für sittenwidriges Verhalten

18.08.2024 – 10:00

Lahr (ots)

Fiat Chrysler Automobiles (FCA, jetzt: Stellantis) hat im Abgasskandal nach Erkenntnissen eines Gerichtsgutachtens Abschalteinrichtungen im Motor des Wohnmobils Malibu T460 von Carthago verbaut. Neben dem im Diesel-Abgasskandal klassischen Thermofenster und einer Timerfunktion hat das Gutachten auch ans Tageslicht gebracht, dass der Bordcomputer den zu hohen Ausstoß von Stickoxiden ignoriert und keine Fehlermeldung anzeigt. Das Landgericht Hildesheim hatte am 12. Juli 2022 einen Sachverständigen mit dem Gutachten beauftragt. Seit August 2024 liegt der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die das Verfahren führt, die Expertise vor. Das Gutachten könnte auch Auswirkungen auf andere Wohnmobil-Verfahren haben, da sich der Verdacht der Abgasmanipulation gegen Fiat erhärtet hat. Daher rät die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer Wohnmobil-Eigentümern zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Die verbraucherfreundlichen Entwicklungen am EuGH und BGH erleichtern Klagen im Abgasskandal.

Hildesheimer Gutachten belastet Fiat im Abgasskandal schwer

Seit fünf Jahren schwelt der Diesel-Abgasskandal in der Automobilbranche. Fiat versucht mit allen Mitteln, die Verfahren in die Länge zu ziehen, um Verbraucher von ihren Klagen abzubringen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BGH) stärken mit unterschiedlichen Entscheidungen die Verbraucherrechte. Seit dem 27. November 2023 ist nach einer Entscheidung des BGH klar: Die Dieselrechtsprechung gilt auch für den Abgasskandal von Fiat - also auch bei den Wohnmobilen, die mit Fiat-Motoren ausgestattet sind. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört zu den federführenden Kanzleien im Wohnmobil-Abgasskandal. Am Landgericht Hildesheim konnte Dr. Stoll & Sauer ein Gerichtsgutachten erwirken, das Fiat im Diesel-Abgasskandal der Wohnmobil-Branche schwer belastet. Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Fakten zum Gutachten und zum Verfahren zusammen:

  • In einem von der Kanzlei Dr. Stoll und Sauer vor dem Landgericht Hildesheim geführten Rechtsstreit verlangt der Eigentümer eines Wohnmobils Malibu T460 des Herstellers Carthago die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Im Streit stehen unzulässige Abschalteinrichtungen, die im Basisfahrzeug Fiat Ducato verwendet werden. Der Euro-5-Motor verfügt über 2,3 Liter Hubraum. Das Gericht hat ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis stützt die Ansprüche des Klägers.
  • So stellte der Gutachter fest, dass das Fahrzeug über Einrichtungen verfügt, welche
  • die Wirksamkeit der Abgasnachbehandlung nach einem Zeitraum von ca. 20 Minuten mindern,
  • die Wirksamkeit der Abgasnachbehandlung in Abhängigkeit von der Umgebungstemperatur, und dabei im Besonderen bei Temperaturen unterhalb von 15°C sowie deutlich oberhalb von 23°C, mindern.
  • eine Überschreitung des Schadstoffausstoßes, auch um das Mehrfache, nicht über die Motor-Kontrollleuchte oder auch nicht in andere Weise indizieren.
  • Der einzuhaltende Nox-Grenzwert des Fahrzeugs liegt bei 280 mg/km. Bei Prüfstandsmessungen unter NEFZ-Standartbedingungen wurden Werte von 458 mg/km ermittelt. Wurden die Bedingungen des NEFZ (Außentemperatur, Zeit, Kaltstart) auf dem Prüfstand verlassen, erhöhte sich der NOx-Ausstoß deutlich um das Zwei- bis Dreifache. Spätere Fahrten auf der Straße (RDE-Fahrten) führten zu noch drastischeren Werten von 2.438 und 3.035 mg/km, mithin eine 10fache Überschreitung der Grenzwerte.
  • Bemerkenswert ist dabei, dass diese Überschreitungen nicht angezeigt wurden. Das Onboad-Diagnosesystem zeigte keine Warnmeldungen. Weitere Tests bestätigten dies. Aus Sicht des Gutachters war dies so konzipiert, dass ein erhöhter Schadstoffausstoß nicht als eigentlich erforderliche Warnmeldung im Display angezeigt wird.

Fazit der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zum Hildesheimer Fiat-Gutachten

  • "Das Gutachten bestätigt erneut den Einsatz von Abschalteinrichtungen sowie den Umstand, dass die Grenzwerte nicht ansatzweise eingehalten werden", sagte Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die mehr als 25.000 Klagen bundesweit im Abgasskandal erhoben hat. "Noch wichtiger ist aber, dass die fehlenden Meldungen über die erhöhten Schadstoffwerte die Verdeckungsabsicht des Herstellers belegen. Man hat Abschalteinrichtungen verwendet, die zu einem sauberen Ergebnis auf dem Prüfstand führen. Dazu hat man deren Einsatz vertuscht."
  • Daher macht Dr. Stoll klar: "Das kann aus unserer Sicht nur die Schlussfolgerung zulassen, dass Behörden und Kunden über deren Einsatz getäuscht werden sollten. Diese haben nun die Zeche bis hin zur Stilllegung zu zahlen. Grenzwerte müssen schließlich auch auf der Straße eingehalten werden können. Nach unserer festen Überzeugung liegt in diesem Verhalten des Herstellers eine sittenwidrige Schädigung. Dies kann zur Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs führen."
  • Die Chancen auf Schadensersatz werden durch das Gerichtsgutachten und auch durch die höchstrichterliche Rechtsprechung erheblich erhöht. Dr. Stoll & Sauer rät Haltern von Wohnmobilen zum kostenfreien Online-Check. Hier lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden.

BGH-Entscheid zum Wohnmobil-Abgasskandal von Fiat setzt Maßstab

Für Fiat wird es jetzt im Diesel-Abgasskandal nicht nur aufgrund des aktuellen Gutachtens immer enger. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am 27. November 2023 erstmals zum Abgasskandal der Wohnmobile geäußert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die Entscheidung und die weiteren Entwicklungen kurz zusammen:

  • Der BGH sieht auch bei Wohnmobilen wie bei anderen Dieselfahrzeugen aufgrund fahrlässigen Handelns nach § 823 Abs. 2 BGB einen möglichen sogenannten Differenzschaden. Der BGH hatte über die Frage verhandelt, ob FCA als italienischer Hersteller des Basisfahrzeugs eines Wohnmobils nach § 823 Abs. 2 BGB haftet.
  • Das deutsche Sachrecht ist auch für Fiat anwendbar, da das Wohnmobil in Deutschland in den Verkehr gebracht wurde.
  • Eine Reaktion der italienischen Typengenehmigungsbehörde ist irrelevant, da es beim BGH nur auf die Frage ankommt, ob eine Abschalteinrichtung verbaut ist oder nicht.
  • Der Umstand, dass es bislang zu keinen Einschränkungen wie Rückrufen gekommen ist, spielt auch keine Rolle.
  • Der BGH stellt klar, dass die Regeln zum Schadensersatz bei PKW im Diesel-Abgasskandal auch auf Wohnmobile anwendbar sind.
  • Zum Thema Vorsatz und Sittenwidrigkeit (§ 826 BGB) hat sich der BGH jedoch nicht geäußert, weil der Sachverhalt nicht vorgetragen wurde. Ob Fiat vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt hat, muss in anderen Verfahren geklärt werden. Dr. Stoll & Sauer hat mehrere Verfahren am BGH dazu anhängig.
  • Bejaht der BGH Vorsatz und Sittenwidrigkeit bei Fiat, dann können Verbraucher ihren Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages leichter durchsetzen (großer Schadensersatz). Auch eine Preisminderung in der Größenordnung von bis zu 25 Prozent könnte dann durchsetzbar sein (kleiner Schadensersatz).

Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucherrecht. Mit der Expertise von 24 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG und haben das Verfahren in erster Instanz gewonnen. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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