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metaclaims Sammelklagen FinanzierungsGmbH

Internet-Abmahnungen: Moses Pelham und das Geschäft mit der Scham / Betroffene wehren sich mit erster Sammelklage

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Bremen (ots)

Der Musikproduzent Moses Pelham, der in der morgen startenden neuen Staffel der Castingshow X-Factor (VOX) als Jurymitglied fungieren wird, verdient über eines seiner Unternehmen an Porno-Abmahnungen. Gegen das Geschäftsmodell der Abmahnfirma hat ein Bremer Prozessfinanzierungs-Unternehmen für 23 Betroffene heute eine Sammelklage eingereicht.

"Moses - der Schmusebär der X Factor-Jury?", fragt sich gerade heute das Internetportal vox.de. Herr Pelham ist aber auch ein Mann mit einem aggressiven Geschäftssinn, der sich bis ins Feld der umstrittenen Internet-Abmahnungen erstreckt und dort auch vor dem Pornobereich nicht haltmacht. Ausweislich der derzeitigen Gesellschafterliste des Online-Handelsregisters ist Herr Pelham Mehrheitseigner der Firma Digiprotect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien GmbH. Diese betreibt das Geschäftsmodell, Nutzer von Internet-Tauschbörsen wegen der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte abmahnen zu lassen. Dazu schließt Digiprotect zunächst Lizenzverträge mit Film- und Musikproduzenten. Die erlauben es Digiprotect, im eigenen Namen Abmahnungen auszusprechen und dafür Zahlungen zu verlangen. Unter den von Digiprotect lizensierten Filmen sind auch zahlreiche Pornofilme. Nach Zählung des Vereins gegen den Abmahnwahn sind es über 200. Die unter abmahndatenbank.de verzeichneten Titel verraten einiges über den Inhalt, wie z.B. "Anal Inferno", "Pornstar Workout", "Fuck Club" und "Gangbang Junkies #5". So mancher Empfänger einer Abmahnung wegen eines solchen Titels dürfte wenig Lust haben, hierüber lange zu diskutieren, geschweige denn eine öffentliche Gerichtsverhandlung darüber zu führen. Auch kann eine solche Abmahnung den Familienfrieden empfindlich stören. Zumal die Anwälte, mit denen Digiprotect arbeitet, nicht gerade zimperlich sind. Seit kurzem drohen diese, "eine Auswahl der Gegner aus offenen und anhängigen Mandatsverhältnissen" im Internet zu veröffentlichen. Das könnte man so interpretieren: Wer nicht zahlt, kommt an den Porno-Pranger. Dann also lieber Schweigen und zahlen, denken viele. Dabei müsste man zumindest aus rechtlicher Sicht für speziell diese Abmahnungen nicht bezahlen. So meint jedenfalls Rechtsexperte Sven Hezel, selbst Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, der auch schon einige beschämte Familienväter gegen Digiprotect vertreten musste: "Die Lizensierung von Pornofilmen dürfte in dieser Weise nicht wirksam sein. Für diese Rechtsmeinung gibt es mehrere Begründungen, die stichhaltigste dürfte aber sein, dass eine solche Lizenz wahrscheinlich zwangsläufig gegen das Jugenschutzgesetz verstoßen müsste. Internet-Tauschbörsen sind nämlich anonym und so können sich auch Minderjährige dort Pornofilme herunterladen. Eine solche unkontrollierte Verbreitung ist nicht zulässig. Wenn aber die Porno-Lizenz unwirksam ist, ist auch die darauf aufbauende Abmahnung unberechtigt."

Diese Rechtsmeinung hat Herrn Hezel bewogen, mit seinem Unternehmen metaclaims Sammelklagen Finanzierungsgesellschaft eine Sammelklage gegen Digiprotect zu erheben. Diese Sammelklage ist deutschlandweit die erste, die wegen Internet-Abmahnungen erhoben wird. Die Klagebegründung wurde heute beim Landgericht Frankfurt eingereicht. Bisher sind der Sammelklage 23 Betroffene beigetreten. Diese Betroffenen haben eine Porno-Abmahnung von Digiprotect erhalten und daraufhin an die Firma Digiprotect Zahlungen geleistet oder auf eigene Kosten Anti-Abmahnungs-Anwälte mit der Verteidigung beauftragt. Die nun vorbereitete Sammelklage zielt darauf ab, dass die Firma Digiprotect den Betroffenen deren Anwaltskosten ersetzen und ihnen die erhaltenen Zahlungen zurückerstatten soll: "Metaclaims möchte eine Entschädigung für möglichst viele Betroffene erreichen, ohne dass diese das Wagnis und die Mühen von Einzelklagen auf sich nehmen müssen. Denn die Organisation und die vollständige Finanzierung der Sammelklage werden von metaclaims übernommen.", so Anwalt Sven Hezel, gleichzeitig metaclaims-Geschäftsführer, dessen Firma sich eine Erfolgsbeteiligung erhofft. Betroffene Digiprotect-Abgemahnte können sich weiterhin bei metaclaims online über die Internet-Plattform sammelklage.org registrieren. Wenn die Sammelklage Erfolg hat, wird das Geschäftsmodell mit den Porno-Abmahnungen ins Trudeln geraten. Die Porno-Lizenzen von Digiprotect dürften dann weniger wert sein. Und Herrn Pelhams Anteile an Digiprotect auch.

Zum Unternehmensprofil von metaclaims:

Die metaclaims Sammelklagen Finanzierungsgesellschaft mbH ist eine vom Bremer Rechtsanwalt Sven Hezel gegründete und geführte Prozessfinanzierungsgesellschaft, die sich auf Sammelklagen spezialisiert hat. metaclaims sammelt und übernimmt Verbraucherforderungen, um diese treuhänderisch einzuklagen. Dadurch werden Verbraucher von den Strapazen und Kostenrisiken befreit, die mit dem Einklagen von Kleinforderungen verbunden sind und die einer Einzelperson oft untragbar erscheinen. Wenn der Beklagte ein Konzernunternehmen ist, entlastet die Gesellschaft Verbraucher obendrein von der oft empfundenen "David-gegen-Goliath"-Situation. Metaclaims trägt das alleinige Kostenrisiko seiner Sammelklagen. Der Teilnehmer wird vollständig von Kostenrisiken befreit und braucht zu keinem Zeitpunkt Geld in die Klage investieren. Für die Finanzierung der Sammelklage erhält metaclaims eine Erfolgsbeteiligung. Zuletzt führte metaclaims einen Sammelklage-Prozeß gegen die Bremer Gasversorgungsgesellschaft swb im Rechtsstreit um Gaspreisänderungen. Die Sammelklage hatte fast 500 Teilnehmer und wurde durch einen Vergleich beigelegt. Wegen der für beide Seiten nach wie vor nicht verlässlichen Rechtslage hat die swb 50% der strittigen Forderungen an metaclaims bezahlt.

Weitere Informationen zum Geschäftsmodell und zur Digiprotect-Sammelklage sind erhältlich unter www.metaclaims.com/FAQ und www.sammelklage.org sowie bei Geschäftsführer RA Sven Hezel

Pressekontakt:

metaclaims Sammelklagen Finanzierungsgesellschaft mbH
Geschäftsführer Rechtsanwalt Sven Hezel
Meyerstr. 4, 28201 Bremen
Tel.: +49(0)421-84089134 / Mobil: (0)173-6530282
Fax: +49(0)421-5251196
E-Mail: postmaster@metaclaims.com
Internet: www.metaclaims.com / www.sammelklage.org

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