FREIE WÄHLER Bundesvereinigung

Lieferkettengesetz: Unternehmerische Sorgfaltspflicht soll europäischen Rechtsrahmen bekommen

09.03.2021 – 11:47

FREIE WÄHLER drängen auf praktische Umsetzbarkeit für Unternehmen

Nachdem auf nationaler Ebene bereits Anfang des Jahres ein Entwurf zum geplanten Lieferkettengesetz vorgestellt wurde, stimmt morgen auch das Europaparlament über einen Bericht zum europäischen Lieferkettengesetz ab. Diesem Bericht ist ein Gesetzesvorschlag beigefügt, mit dem das Parlament schon vor der Veröffentlichung des entsprechenden Kommissionsentwurfs seine Erwartungen deutlich macht. Der Bericht des Rechtsausschusses (JURI) hat die Unterstützung aller Fraktionen im Parlament. Die FREIE WÄHLER Europaabgeordnete Ulrike Müller wird dem Bericht zustimmen.

FREIE WÄHLER drängen auf praktische Umsetzbarkeit für Unternehmen

Hubert Aiwanger, FREIE WÄHLER Bundesvorsitzender, begrüßt das Lieferkettengesetz, warnt jedoch auch davor, dass heimische Firmen nicht über Gebühr belastet werden dürfen: „Das gut gemeinte Lieferkettengesetz darf sich nicht zum weltfremden Bürokratiemonster entwickeln. Es ist zwar richtig, auf die weltweite Einhaltung von Sozialstandards hinzuwirken. Ein Unternehmen kann aber schwerlich alle Zulieferer und deren Zulieferer weltweit zuverlässig kontrollieren. Hier müssen auf staatlicher Ebene noch mehr internationale Standards festgezurrt werden, die Unternehmen können nicht das Versagen der internationalen Politik auffangen.”

In den Augen der FREIEN WÄHLER kann das Lieferkettengesetz einen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsgleichheit leisten. Dafür sind jedoch verbindliche und nachvollziehbare Richtlinien für Unternehmen erforderlich, wann die unternehmerische Sorgfaltspflicht in Bezug auf Zulieferer und Lieferketten erfüllt ist. Dort, wo Unternehmen jedoch keinen Einfluss auf die einzelnen Arbeitsschritte haben, hält die Partei eine formale Haftung der Unternehmen für nicht umsetzbar.

Müller: Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen in EU

Ulrike Müller ist grundsätzlich für den Gesetzesvorschlag des Parlaments: “Es ist wichtig und richtig, dass wir auf europäischer Ebene einen einheitlichen Rahmen schaffen für die Sorgfaltspflicht von Unternehmen. Dabei geht es auch um gleiche Wettbewerbsbedingungen in unserem Binnenmarkt.”

Müller fordert, dass der Mechanismus auf internationalen Standards wie z.B. den UN Leitprinzipien oder den OECD Empfehlungen aufbauen müsse; dies ist im Parlamentsbericht so vorgesehen. Er dürfe jedoch nicht dazu führen, dass sich Unternehmen aus Lieferkettenbeziehungen zu schwierigen Regionen zurückziehen.

Bislang fehlen internationale Standards

Kritisch bewertet Müller, dass der Bericht Verpflichtungen nicht nur auf Menschenrechte und Arbeitsbedingungen, sondern auch auf Umweltverhalten allgemein und auf gute Unternehmensführung beziehen: “Im Bereich Umwelt und Unternehmensführung fehlen bisher internationale Standards. An dieser Stelle sollten nicht Unternehmen in die Pflicht genommen werden, europäische Standards andernorts zu etablieren. Es ist vielmehr die Aufgabe der Kommission und der Mitgliedsstaaten, auf internationale Standards hinzuarbeiten”, so Müllers Einordnung.

Keine bürokratische Mehrbelastung für KMU

Als Freie Wählerin hat Müller ein besonderes Augenmerk auf kleine und mittlere Unternehmen und deren bürokratische Belastung. Diesbezüglich bewertet sie den Berichts grundsätzlich positiv. Sie betont, dass die praktische Ausgestaltung auf europäischer Ebene bei bürokratischem Aufwand und Kosten die besondere Situation von KMU berücksichtige: “Laut Vorschlag soll das Gesetz nur börsennotierte KMU und KMU mit besonders hohen Risiken in der Lieferkette betreffen. Außerdem sollen Unternehmen eine Erklärung über die Abwesenheit von Risiken in der Lieferkette abgeben können.” Positiv bewertet Müller auch die Wahl eines risikobasierten Ansatzes, da dieser generell den Aufwand reduziere.

In einem anderen Punkt geht Müller der Bericht diesem Zusammenhang aber nicht weit genug: "Besonders für KMU müssen Zertifizierungssysteme als Ansatz zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht offenstehen. Für viele KMU würde der Aufbau eigener Strukturen zu erheblichen Mehrkosten führen. Vertrauenswürdige Zertifizierungssysteme sind hier eine pragmatische Lösung".

Müller begrüßt, dass der Bericht keine Ergebnisverpflichtung vorsieht, sondern von den Unternehmen im Rahmen einer Bemühungspflicht “verhältnismäßige Maßnahmen” einfordert: “Wichtig ist bei dieser Regelung allerdings, dass ein Gesetzesvorschlag hier Rechtssicherheit bietet und die Bemühungspflicht nicht stark interpretationsbedürftig ist”, so Müller.

Unternehmen tragen Verantwortung für gesamte Lieferkette

Die Lieferketten-Richtlinie soll für alle großen Unternehmen sowie auf börsennotierte und sogenannte “Hoch-Risiko”-KMU gelten. Die Unternehmen sollen auf Grundlage eines risikobasierten Ansatzes für die gesamte Lieferkette zuständig sein. Sie sollen eine “Erklärung über die Abwesenheit von Risiken” abgeben können. Auf Regelungen zur strafrechtlichen Haftbarkeit wird verzichtet. Die Mitgliedsstaaten sollen vielmehr sicherstellen, dass im Rahmen des nationalen Rechts die Möglichkeit für zivilrechtliche Klagen besteht.

Eike Jan Brandau
Beauftragter für Presse und Öffentlichkeitsarbeit

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